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- © © DFL DEUTSCHE FUSSBALL LIGA / Lukas Schulze
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Bedingungen für die Teilnahme an der Kampagne "TOPPS Kids Reporter"

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Köln – Du bist zwischen 8 und 12 Jahre alt und wolltest immer schon einmal die großen Stars der Bundesliga treffen und hinter die Kulissen deines Lieblingsclubs schauen? Das sind die Bedingungen für die Teilnahme an der Kampagne "TOPPS Kids Reporter"!

1. Kampagne

1.1 Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Guiollettstraße 44-46, 60325 Frankfurt/Main, Deutschland, ("DFL") sucht zusammen mit ihrem Partner TOPPS, dem Hersteller des offiziellen Sammelkartenspiels Match Attax, ein 8- bis 12jähriges Kind, das auf dem Media Day seines Lieblingsclubs Spieler und Trainer trifft und sie als TOPPS Kinds Reporter interviewen und von seinen Erlebnissen dort berichten darf („Kampagne“). Die Teilnahme an der Kampagne und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen, die der Teilnehmer („Nutzer“) durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen für die Teilnahme an der Kampagne („Teilnahmebedingungen“) als für ihn verbindlich anerkennt.

1.2 Die Kampagne wird in dem Zeitraum vom 7. Mai 2018 bis zum 24. Mai 2018 um 15:00 Uhr (MESZ) durchgeführt. Nach dem Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen bleiben unberücksichtigt.

1.3 Die Teilnahme an Kampagne ist möglich durch Einsenden einer Begründung, warum das Kind TOPPS Kids Reporter werden möchte (frei wählbar zwischen Text, Foto und Video) an gewinnspiele@dfl.de sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamen des Kindes und des/der Erziehungsberechtigten, des Wohnorts, des Geburtsdatums des Kindes, der E-Mail-Adresse sowie des Lieblingsclubs. Das Kind muss zwischen 8 und 12 Jahren alt sein.

1.4 Aus allen Einsendungen wählt eine unabhängige Jury der DFL die fünf interessantesten, originellsten und/oder kreativsten Einsendungen aus. Die Absender dieser Einsendungen werden zu einem Casting nach Köln eingeladen, welches im Juni 2018 stattfinden wird. Der genaue Termin wird den Castingteilnehmern noch bekanntgegeben.

Unter den Castingteilnehmern wird sodann das Gewinnerkind ermittelt, das als TOPPS Kids Reporter seinen Lieblingsclub bei dessen Media Day, dessen Termin nach Abstimmung mit betreffenden Club ebenfalls noch bekanntgegeben wird, erleben darf.   

1.5 Die Castingteilnehmer und das Gewinnerkind müssen an dem Casting bzw. dem Media Day von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die Begleitung ist dabei jeweils auf eine Person beschränkt.

1.6 Die DFL übernimmt für alle Castingteilnehmer die Kosten für die An- und Abreise nach Köln (Bahnfahrt, 2. Klasse) von/zu dem Wohnort des jeweiligen Castingteilnehmers nächstgelegenen Bahnhofs für das an dem Casting teilnehmende Kind und einen begleitenden Erziehungsberechtigten. Die Organisation der An- und Abreise obliegt dabei jedem Castingteilnehmer selbst. Kosten für andere Transportmittel und/oder Übernachtungen werden von der DFL nicht übernommen und sind von dem jeweiligen Castingteilnehmer selbst zu tragen.

Sämtliche Kosten für eine An- und Abreise von/zu dem Wohnort des Gewinnerkindes und einem begleitenden Erziehungsberechtigten zu dem Media Day seines Lieblingsclubs sind wiederum selbst zu tragen und werden von der DFL nicht übernommen.  

Gleiches gilt in beiden Fällen, also der Teilnahme an dem Casting und dem Besuch des Media Day, für alle übrigen Kosten und Nebenkosten. Darunter fallen insbesondere Kosten für An- und Abreise von/zu Bahnhof, Hotel und Stadion sowie Telefon/Internet, Verpflegung, Kosten für Room Service, Parkgebühren, Visa und Trinkgelder.

2. Teilnahme- und Gewinnberechtigung

2.1 Zur Teilnahme - also zur Anmeldung seines 8- bis 12-jährigen Kindes -  an der Kampagne berechtigt sind nur dessen volljährige Erziehungsberechtigte.

2.2 Die Teilnahme an der Kampagne ist kostenlos.

2.3 Unwahre Personenangaben berechtigen die DFL zu einem Ausschluss von der Kampagne.

Ausgeschlossen von der Kampagne werden auch Nutzer, die sich durch Manipulationen einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber anderen Nutzern sichern, oder deren Einsendungen unmoralische, verleumderische, diskriminierende, anstößige oder sonstige rechtswidrige Materialien enthalten, illegale Aktivitäten zeigen oder dazu aufrufen. Automatische computergenerierte Einsendungen und mehrfache Einsendungen sind nicht zulässig und bleiben unbeachtet.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der DFL und der mit der DFL nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie der  DFL Stiftung, darüber hinaus Mitarbeiter von Lizenznehmern, Partnern und Sponsoren, Vertragspartnern sowie die jeweiligen Angehörigen dieser Mitarbeiter.

Bereits ausgekehrte Gewinne können in sämtlichen vorgenannten Fällen von der DFL zurückverlangt werden.

3. Benachrichtigung über die Teilnahme an dem Casting und Gewinnbenachrichtigung

3.1 Die Erziehungsberechtigten der Castingteilnehmer werden bis spätestens zum 31. Mai 2018 ermittelt und per E-Mail benachrichtigt. Sie sind verpflichtet, sich binnen einer Woche nach Absenden dieser Benachrichtigung bei der DFL zu melden, andernfalls erlischt der Anspruch ihres Kindes auf Teilnahme an dem Casting vollumfänglich. Die DFL wird in diesem Fall einen anderen Castingteilnehmer durch nach den in Ziffer 1.4 beschriebenen Kriterien unter Ausschluss des ursprünglichen Castingteilnehmers ermitteln.

Das Gewinnerkind wird wiederum bis spätestens zwei Wochen nach dem Castingtermin ermittelt und dessen Erziehungsberechtigte(r) per E-Mail benachrichtigt. Der/Die Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, sich binnen einer Woche nach Absenden dieser Benachrichtigung bei der DFL zu melden, andernfalls erlischt der Anspruch des Gewinnerkindes auf Besuch des Media Day seines Lieblingsclubs als TOPPS Kids Reporter vollumfänglich. Die DFL wird in diesem Fall ein anderes Gewinnerkind unter den übrigen Castingteilnehmern unter Ausschluss des ursprünglichen Gewinnerkindes ermitteln. 

3.2 Der Anspruch sowohl auf die Teilnahme an dem Casting als auch der Besuch des Media Day als TOPPS Kids Reporter entfällt auch dann, wenn die Teilnahme an dem Casting oder der Besuch des Media Day aus Gründen, die allein in der Person des betreffenden Castingteilnehmers bzw. Gewinnerkindes liegen bzw. in dessen Verantwortungsbereich fallen (z.B. Verhinderung an dem Termin des Castings und/oder des Media Day), nicht eingelöst wird.

3.3 Der Anspruch der Castingteilnehmer und des Gewinnerkindes ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder Auszahlung in Sachwerten ist ausgeschlossen.

3.4 Das Vorhandensein etwaig erforderlicher Reisepapiere (z.B. Reisepass, Visa etc.) fällt in den alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Castingteilnehmers sowie des Gewinnerkindes.

3.5 Für den Fall, dass die Organisation des Castings und/oder des Besuch des Media Day über Fachhändler oder sonstige Anbieter erfolgt, ist die DFL berechtigt, die Kontaktdaten des/der Erziehungsberechtigten der Castingteilnehmer und/oder des Gewinnerkindes dem jeweiligen Fachhändler oder Anbieter mitzuteilen, damit dieser mit ihm/ihnen in Kontakt treten kann.

4. Datenschutz, Einwilligung in Bild- und Bildtonaufnahmen

4.1 Der/Die Erziehungsberechtige(n) des Gewinnerkindes stimmen zu, dass dessen Vorname und der erste Buchstabe seines Nachnamens sowie sein Alter im Fall des Gewinns in den offiziellen Telemedien und Social Media-Auftritten der DFL veröffentlicht wird.

4.2 Der/Die Erziehungsberechtigte(n) der Castingteilnehmer und des Gewinnerkindes sind ferner damit einverstanden, dass die DFL oder durch die DFL benannte Dritte im Rahmen der Gewinneinlösung Bild- oder Bildtonaufnahmen von ihm aufgenommen werden. Der/Die Erziehungsberechtige(n) des Gewinnerkindes sind ferner damit einverstanden, dass die Aufnahmen von dem Media Day öffentlich verbreitet werden und räumen der DFL das ausschließliche Recht ein, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt kommerziell und nicht-kommerziell selbst oder durch Lizenznehmer und Partner der DFL (dies sind Kooperations-, Medien- und Vermarktungspartner) sowie die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga auszuwerten. Die Auswertung kann in jeder körperlichen Form (insbesondere Herstellung und Verbreitung auf allen digitalen und analogen Trägerformaten) und jeder unkörperlichen Form (insbesondere Sendung, öffentliche Wiedergabe sowie Zugänglichmachung, etwa als Download oder Streaming) in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Plattformen erfolgen. Die Nutzung ist inhaltlich ausdrücklich darauf beschränkt, das Gewinnerkind in dieser Eigenschaft darzustellen.

4.3 Die DFL beachtet die gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit. Sämtliche von für die Teilnahme an der Kampagne angegebene Daten werden nur für den Zweck der Durchführung der Kampagne erhoben, gespeichert und verarbeitet sowie anschließend gelöscht.

5. Gewährleistung und Haftung

Für die Gewährleistung und Haftung der DFL für die kostenlos bereitgestellte Kampagne - gleich aus welchem Rechtsgrund - gelten folgende Regelungen:

5.1 Die DFL haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Teilnahme an der Kampagne typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten (d. h. von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung von der DFL geschuldet wird und für die Erreichung des Zwecks dieser Kampagne von eminenter Bedeutung ist, bzw. deren Einhaltung von der DFL geschuldet wird und deren Verletzung dazu führen kann, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird). Die DFL haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten.

5.2 Die DFL übernimmt keine Gewährleistung für Sach- und/oder Rechtsmängel von Gewinnen. Etwaige Gewährleistungsansprüche können nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden. Wird ein Gewinn von einem Partner zur Verfügung gestellt, haftet die DFL auch nicht für eine etwaig eintretende Insolvenz dieses Partners und deren Folgen. Der Ausschluss der vorstehenden Sach- und/ oder Rechtsmängelhaftung der DFL gilt nicht, wenn der Mangel im Recht bzw. der Fehler der Sache von der DFL arglistig verschwiegen wurde.

5.3 Die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist, insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der DFL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

6. Sonstige Bestimmungen

6.1 Die DFL behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Kampagne abzubrechen oder einzustellen. Insbesondere technische und/oder rechtliche Gründe, aufgrund derer die Kampagne nicht mehr sach- und fachgerecht durchgeführt werden kann, können der Beendigung zugrunde liegen.

6.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.3 Erfüllungsort der Kampagne ist der Sitz der DFL.