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Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff
Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff

Ligaverband und DFL benennen Dr. Carsten Thiel von Herff als Ombudsmann

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Frankfurt/M. - Als eine der ersten europäischen Profi-Sportorganisationen verfügt die Bundesliga als Präventionsmaßnahme zum Schutz des sportlichen Wettbewerbs ab sofort über einen externen Ombudsmann. Im Rahmen des Projekts "Gemeinsam gegen Spielmanipulation", das DFB, Ligaverband und DFL mit Unterstützung der Organisation Transparency International Deutschland e.V. und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchführen, wurde Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff in das eigens geschaffene Amt berufen.

In dieser Funktion steht der 39jährige ab sofort Hinweisgebern bei Anhaltspunkten auf geplante oder verabredete Spielmanipulationen als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus berät er in Fragen zum Umgang mit möglichen Verdachtsmomenten und Gefährdungssituationen. Hinweise und Informationen können auch anonym mitgeteilt werden. Die vertrauliche Behandlung der Informationen und Hinweise wird dabei zugesichert.

"Glaubwürdigkeit ist das höchste Gut und die Basis für einen fairen, spannenden und attraktiven Wettbewerb. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Liga sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für Transparenz und Integrität im Fußball einsetzt. Mit der Berufung eines Ombudsmannes gehen wir einen weiteren bedeutenden Schritt in diese Richtung", sagt Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball.

Dr. Carsten Thiel von Herff ist hauptberuflich als Rechtsanwalt für Compliance, Kartell- und Wettbewerbsrecht in der Kanzlei in Bielefeld tätig. Der ehemalige Schiedsrichter und Trainer im Junioren- und Amateurbereich ist zudem als Ombudsmann für weitere bekannte Unternehmen tätig und verfügt über langjährige Erfahrungen in der Korruptionspräventionsarbeit.


Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ombudsmann

1. Welche Aufgaben hat der Ombudsmann genau?

Der Ombudsmann nimmt Informationen und Hinweise auf geplante oder verabredete Spielmanipulationen oder andere Unregelmäßigkeiten im Fußball entgegen. Außerdem steht er den Spielern und ihren Eltern, den Trainern, den Betreuern und Clubmitarbeitern sowie Schiedsrichtern mit Rat und Tat zu den Themen Spielsucht und Spielmanipulation zur Seite. Sie können sich an ihn wenden, um sich beraten zu lassen, wie sie mit solchen Gefährdungssituationen und Verdachtsmomenten am besten umgehen sollen.

2. Wie ist der Ombudsmann erreichbar?

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Telefax, SMS, E-Mail, Post oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns ist selbstverständlich kostenfrei.

Der Ombudsmann ist wie folgt erreichbar:

Rechtsanwalt
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Thiel von Herff | Rechtsanwälte
Detmolder Straße 30
D-33604 Bielefeld
Tel.: +49 521 557 333-0
Fax: +49 521 557 333-44
Mobil: +49 151 582 303 21
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de

Kann der Ombudsmann einen Anruf ausnahmsweise nicht sofort entgegennehmen, wird er den Hinweisgeber umgehend zurückrufen, wenn dieser ihm eine entsprechende Nachricht hinterlässt.

3. Kann sich ein Hinweisgeber auch anonym an den Ombudsmann wenden?

Selbstverständlich können Informationen und Hinweise auch anonym mitgeteilt werden. Auch wenn der Ombudsmann die Identität des Hinweisgebers kennt, wird er diese Information nicht weitergeben, wenn der Hinweisgeber dies nicht möchte.

4. Was passiert mit dem Hinweis?

Der Ombudsmann wird sich den Hinweis oder die Information genauer anschauen und dann an die Rechtsabteilung des DFB oder der DFL weiterleiten. Er stimmt sich mit der jeweiligen Abteilung ab, wie sie mit dem Hinweis oder der Information umgehen werden und sie legen gemeinsam die nächsten Schritte fest. Der Ombudsmann steht dem Hinweisgeber die ganze Zeit beratend und helfend zur Seite. Er informiert ihn auch gerne jederzeit über den Stand der Bearbeitung, spätestens nach Abschluss des Vorgangs.

5. Was passiert, wenn der Hinweisgeber einen Hinweis gibt, der sich abschließend als falsch herausstellt?

Wird der Hinweis nicht absichtlich falsch gegeben, muss der Hinweisgeber keine Konsequenzen befürchten.

6. Kann der Ombudsmann auch dann kontaktiert werden, wenn der Hinweisgeber oder jemand, den er kennt, in eine solche Situation verwickelt ist?

Der Ombudsmann kann auch dann kontaktiert werden, wenn sich der Hinweisgeber oder jemand, den er kennt, in eine solche Situation verwickelt ist. Zum einen kann der Ombudsmann den Hinweisgeber über seine Rechte aufklären, zum anderen wird eine Selbstanzeige regelmäßig positiv bewertet und kann in möglichen späteren Verfahren strafmildernd wirken.

7. Wie wird einem Missbrauch vorgebeugt?

Trotz immer wieder geäußerter Skepsis ist die missbräuchliche Inanspruchnahme des Ombudsmanns sehr selten. Dennoch klärt der Ombudsmann den Hinweisgeber zu Beginn des Gesprächs darüber auf, dass ein vorsätzlicher, also wissentlicher Missbrauch des Hinweismanagements nicht toleriert und geahndet wird.

Weitere Informationen zur Prävention von Spielmanipulationen und zur Tätigkeit des Ombudsmanns finden Sie unter www.gemeinsam-gegen-spielmanipulation.de

Download:

Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Ombudsmann