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Hertha-Coach Otto Rehhagel (l.) und Fortuna-Trainer Norbert Meier nach dem Relegations-Rückspiel
Hertha-Coach Otto Rehhagel (l.) und Fortuna-Trainer Norbert Meier nach dem Relegations-Rückspiel

Hertha-Einspruch erneut zurückgewiesen

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Frankfurt - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung von Hertha BSC Berlin gegen das vorangegangene Urteil des Sportgerichts vom 21. Mai zurückgewiesen.

Hertha BSC lässt weiter Schritte offen

Damit bleibt Herthas Einspruch gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels vom 15. Mai erfolglos, das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Berlin hat weiter Bestand.



Nach der gut zehnstündigen mündlichen Verhandlung in Frankfurt sagte Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, zur Begründung: "Die Beurteilung des Bundesgerichtes erfolgte nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB über mögliche Einsprüche. Ein Regelverstoß des Schiedsrichters wurde nicht behauptet und lag auch nicht vor. Der im Vordergrund stehende Einspruchsgrund der Schwächung der Berliner Mannschaft durch die Vorfälle gegen Ende des Spiels ließ sich durch die Beweisaufnahme nicht bestätigen. Auch ein sonstiger Einspruchsgrund lag nicht vor."

Nach der Abweisung der Berufung lassen sich die Berliner weitere Schritte offen. "Wir sind über das Urteil enttäuscht. Die Entscheidung, wie es weiter geht, werden wir heute Abend nicht mehr treffen. Wir werden uns in Ruhe am Samstag mit unserem Anwalt (Christoph Schickhardt, d.Red.) beraten", sagte Hertha-Präsident Werner Gegenbauer.

Für die Berliner besteht noch die Möglichkeit, das Ständig Neutrale Schiedsgericht des DFB anzurufen. Selbst ein Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ist danach theoretisch möglich.