FCB zwei Mal ohne Robben
Frankfurt/Main - Arjen Robben vom Bundesligisten Bayern München wurde am 11. April 2011 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Darüber hinaus ist Robben bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Urteil bereits rechtskräftig
Schiedsrichter Knut Kircher (Rottenburg) hatte Robben unmittelbar nach dem Schlusspfiff des Bundesliga-Spiels zwischen dem 1. FC Nürnberg und Bayern München am 9. April 2011 in Nürnberg die Rote Karte gezeigt.
Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.