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Vincent Wagner musste die zweite Halbzeit in Mönchengladbach von der Tribüne aus verfolgen
Vincent Wagner musste die zweite Halbzeit in Mönchengladbach von der Tribüne aus verfolgen - © IMAGO/Fotostand / Görtz
Vincent Wagner musste die zweite Halbzeit in Mönchengladbach von der Tribüne aus verfolgen - © IMAGO/Fotostand / Görtz
bundesliga

Elversberg-Trainer Vincent Wagner gegen Bayern München gesperrt

Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Vincent Wagner gegen seine Gelb-Rote Karte aus dem Bundesliga-Spiel bei Borussia Mönchengladbach zurückgewiesen.

Der Trainer der SV Elversberg muss nach seinem Innenraumverweis die Sperre für ein Meisterschaftsspiel im kommenden Heimspiel gegen den FC Bayern München (So., 17:30 Uhr) absitzen. 

Wagner hatte beim Bundesliga-Spiel der SV Elversberg bei Borussia Mönchengladbach zunächst in der 45. Minute wegen unerlaubten Betretens des Spielfelds die Gelbe Karte gesehen. Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff verwarnte ihn Schiedsrichter Petersen wegen unsportlichen Verhaltens ein zweites Mal und verwies ihn mit Gelb-Rot aus dem Innenraum. Damit ist automatisch eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel verbunden. Gegen diese Sperre hatte Wagner Einspruch eingelegt.

Verein legt Einspruch gegen das Urteil ein

Das DFB-Sportgericht wies den Einspruch nun zurück. Nach Auffassung des Gerichts lagen keine Hinweise auf einen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters vor. Fernsehbilder hätten bestätigt, dass Wagner aus größerer Entfernung auf den Unparteiischen zugelaufen sei, obwohl er zuvor vom Vierten Offiziellen aufgefordert worden war, dies zu unterlassen.

Der Feldverweis sei daher als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters zu werten. Auch eine grob unbillige oder willkürliche Sperre erkannte das Sportgericht nicht. Gegen das Urteil wurde Einspruch eingelegt.

Der Trainer des Aufsteigers sagte nach dem Spiel in Mönchengladbach zu der Szene: "Es ist ein Novum für mich – zum ersten Mal als Cheftrainer vom Platz geflogen." Später nahm er die Szene mit Gelassenheit: "Ich wollte mich nur mal in Ruhe mit dem Spielleiter unterhalten."

Wie der DFB mitteilte, wurde von Vereinsseite aus gegen das Urteil Einspruch eingelegt.

Quelle: DFB

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