Die Bayern hatten das Spiel in Freiburg mit 4:1 gewonnen - © IMAGO/Blatterspiel/IMAGO/Jan Huebner
Die Bayern hatten das Spiel in Freiburg mit 4:1 gewonnen - © IMAGO/Blatterspiel/IMAGO/Jan Huebner
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DFB-Sportgericht weist Einspruch des SC Freiburg zurück

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des Bundesligaduells mit dem FC Bayern München im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Die Begegnung hatte München am vergangenen Samstag, 2. April 2022, in Freiburg mit 4:1 gewonnen.

Der SC Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe.

Das DFB-Sportgericht entschied nun, dass dem FC Bayern München der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden kann und die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorliegen. Vielmehr sei die Spielfortsetzung mit zwölf Mann im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen.

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Oberholz: "Schiedsrichter sind Prüfpflichten nicht nachgekommen"

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren, erläutert das Urteil: "Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."

So seien in der Regel 3 der geltenden Fußballregeln der Auswechselvorgang und die Pflichten des Schiedsrichterteams dabei klar definiert. Oberholz: "Diesen Pflichten ist das Schiedsrichterteam in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen: Der Vierte Offizielle hat die beiden Auswechselspieler auf das Spielfeld gewiesen, ohne dass er – ebenso wie der Schiedsrichter – darauf geachtet hatte, ob zuvor die auszuwechselnden Spieler den Platz verlassen hatten. Dabei haben sie übersehen, dass kurzfristig zwölf Spieler auf dem Feld waren. Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten."

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Mit Fall Wolfsburg nicht vergleichbar

Der Sportgerichtsvorsitzende geht gleichzeitig auch auf mögliche Vergleiche zwischen der heutigen Entscheidung und der des DFB-Bundesgerichts vom 26. August 2021 im Fall Preußen Münster gegen VfL Wolfsburg ein: "Beide Fälle sind nicht miteinander vergleichbar. Seinerzeit ist ein gravierender und zentraler Ausgangsfehler des VfL Wolfsburg festgestellt worden, der in der unerlaubten Einwechslung eines sechsten Auswechselspielers bei Nichtbeachtung der bekannten Auswechselbestimmungen bestand. Ein solcher Fehler ist dem FC Bayern nicht vorzuwerfen."

Oberholz weiter: "Im Fall Wolfsburg ergab sich das geringfügige Mitverschulden der Unparteiischen aus einer fehlerhaften Wahrnehmung von reinen Hilfs- und Kontrollaufgaben. Stattdessen haben wir es im Fall Freiburg gegen Bayern mit einem gravierenden Fehlverhalten des Schiedsrichterteams in seinem originären Verantwortungsbereich zu tun, nämlich der regeltechnischen Absicherung des Auswechselvorgangs. Die Vereine bestimmen eigenverantwortlich, dass und wer ein- beziehungsweise ausgewechselt wird – während die regeltechnische Abwicklung des Wechselvorgangs ausschließlich vom Schiedsrichter zu verantworten ist."

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen einem Werktag Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

Quelle: dfb.de