DFB sperrt Bremens Özil
Mesut Özil von Werder Bremen wurde am 10. November vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Darüber hinaus ist Özil bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Urteil bereits rechtskräftig
Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Özil war in der Bundesliga-Partie zwischen dem VfL Bochum und Werder Bremen am 8. November 2008 in Bochum von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) in der 84. Minute des Feldes verwiesen worden.