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Raphael Schäfer (r.) im Disput mit Wolfsburgs Zvjezdan Misimovic
Raphael Schäfer (r.) im Disput mit Wolfsburgs Zvjezdan Misimovic

"Club"-Einspruch gegen Schäfer-Urteil

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag ab 13:30 Uhr in Frankfurt mündlich den Fall Raphael Schäfer vom Bundesligisten 1. FC Nürnberg. Die Verhandlung leitet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Der Torhüter der Franken hat die mündliche Verhandlung beantragt, da er sich mit dem heute ergangenen Einzelrichter-Urteil gegen ihn nicht einverstanden erklärte.

Einspruch gegen vier Spiele Sperre

Das DFB-Sportgericht hatte den Nürnberger im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Nach Auswertung der vorliegenden Fernsehbilder des Bundesliga-Spiels VfL Wolfsburg gegen 1. FC Nürnberg vom vergangenen Samstag sah es das Sportgericht als erwiesen an, dass Raphael Schäfer seinem Gegenspieler Zvjezdan Misimovic in der 90. Minute auf dem Boden liegend mit dem linken Bein in den Unterleib getreten hatte.

Schiedsrichter Markus Schmidt hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.