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- © Bundeslliga/Getty Images/Sebastian Widmann
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bundesliga, 2. Bundesliga

Stellungnahme des Bundesliga-Präsidiums zur 50+1-Regel

Das Präsidium des Bundesliga e.V. hat sich in der vergangenen Woche im Rahmen einer Klausurtagung erneut umfassend mit der finalen Bewertung des Bundeskartellamtes zur 50+1-Regel vom 12. August 2026 befasst.

Der vom Amt in der finalen Bewertung skizzierte kartellrechtliche Rahmen zur rechtssichereren Ausgestaltung und Anwendung von 50+1 sowie das weitere Vorgehen wurden daraufhin am gestrigen Montag in Frankfurt am Main gemeinsam mit den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga besprochen.

Das Bundesliga-Präsidium nimmt zur Zukunft der 50+1-Regel wie folgt Stellung:

1. Das Bundesliga-Präsidium steht zu 50+1.

50+1 ist nach Ansicht des Präsidiums ein zentrales Grundprinzip des deutschen Profifußballs und eine Grundlage für die gesellschaftliche Verankerung des Profifußballs in Deutschland.

Die Haltung des Präsidiums entspricht dem Meinungsbild vom März 2018, in dem sich die Clubs in einer Mitgliederversammlung mehrheitlich für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“ aussprachen.

Ergänzend zur klaren Haltung des Bundesliga-Präsidiums wird das Gremium in der nächsten Mitgliederversammlung des Ligaverbands im Dezember 2026 eine Bestätigung von 50+1 als ein zentrales Grundprinzip des deutschen Profifußballs einholen, um angesichts der strategischen und sportpolitischen Bedeutung die grundsätzliche Ausrichtung durch die Breite der Clubs zu legitimieren.

2. Die finale Bewertung des Bundeskartellamtes ist die Grundlage, um 50+1 langfristig rechtssicherer auszugestalten.

Das Bundeskartellamt hat die grundsätzliche kartellrechtliche Zulässigkeit der 50+1-Regel bestätigt und die Möglichkeit einer Ausnahme vom europäischen Kartell- und Missbrauchsverbot anerkannt. Obwohl die Regelung nach Ansicht des Amtes eine Wettbewerbsbeschränkung bewirkt, lässt sie sich mit dem Ziel der Sicherung der Partizipationsmöglichkeiten breiter Bevölkerungsschichten rechtfertigen.

Im Hinblick auf eine konsistentere Ausgestaltung und Anwendung von 50+1 hat das Amt auf Anpassungsbedarf bei Förderausnahmen, Offenheit der Vereine und Organisationsregeln des Ligaverbands hingewiesen und einen Optionsrahmen dafür aufgezeigt. Die identifizierten Anpassungsbedarfe sind durch den Ligaverband in dem durch das Bundeskartellamt dargelegten Spektrum an Lösungsmöglichkeiten zu adressieren.

Den 36 Clubs wird als Mitgliederversammlung des Ligaverbands die abschließende Beschlussfassung zur Zukunft der 50+1-Regel und bezüglich der Umsetzung der Hinweise und Empfehlungen des Bundeskartellamtes mit Blick auf die Satzung des Bundesliga e.V. obliegen.

3. Ziel ist eine konsensuale Lösung innerhalb des Ligaverbands, um die Rechtssicherheit von 50+1 tatsächlich zu stärken.

Das Bundesliga-Präsidium wird dem Ligaverband im ersten Halbjahr 2027 finale Vorschläge zur einheitlichen Ausgestaltung und Anwendung von 50+1 bei allen Mitgliedern darlegen.

Klar ist: Der weitere innerverbandliche Umgang mit 50+1 wird die Bundesligen und die Zusammenarbeit im Ligaverband über Jahre prägen. Eine breit getragene Lösung bietet im Sinne aller Beteiligten die größten Chancen, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen innerhalb des Ligaverbands zu vermeiden und damit die Rechtssicherheit der Regel tatsächlich nachhaltig zu stärken. Verkürzte und vorschnelle Beschlüsse auf Liga-Ebene könnten der Rechtssicherheit der Regel dagegen erheblich schaden, statt diese zu stärken.

Es bedarf in den nächsten Wochen und Monaten weiterer intensiver Gespräche und eines hohen Maßes an Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten.

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