Stellungnahme zum Urteil des Landesgerichtes Rheinland-Pfalz

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Frankfurt - Zum heutigen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hinsichtlich eines befristeten Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballclub der Bundesliga und einem Lizenzspieler nimmt die DFL Deutsche Fußball Liga wie folgt Stellung:

Zur Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2016

"Wir freuen uns über dieses klare Votum der Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Der Vorsitzende Richter Bernardi hat in überzeugender Weise begründet, warum die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports einen sachlichen Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen nach Paragraph 14 TzBfG darstellt."