Niederländer unter sich: Bayern-Trainer Louis van Gaal begrüßt Arjen Robben in München
Niederländer unter sich: Bayern-Trainer Louis van Gaal begrüßt Arjen Robben in München

Wechselperiode I: Die Tore schließen

xwhatsappmailcopy-link

Nachdem es auf dem Transfermarkt rund eine Woche ruhig zuging, war es der FC Bayern München, der als erster kurz vor Transferschluss noch einmal für Furore sorgte. Am Freitag verpflichtete der Rekordmeister keinen Geringeren als Arjen Robben.

Der 43-malige niederländische Nationalspieler kommt von Real Madrid an die Isar, nachdem er 2007 vom FC Chelsea in die spanische Hauptstadt gewechselt war. Bei den "Königlichen" wurde Robben sowohl als linker als auch als rechter Außenstürmer eingesetzt und traf in 50 Ligaspielen insgesamt elf Mal.

Alle Infos auf bundesliga.de

Bis zum Montag, den 31. August, haben die 36 Profi-Clubs in Deutschland noch Zeit, um sich zu verstärken.

Die Transferliste des Ligaverbands ist während der gesamten Saison geöffnet und dient der Bekanntgabe von Clubwechseln. Pro Spieljahr gibt es zwei Wechselperioden, die erste dauert vom Ende eines Spieljahres bis zum 31. August (24 Uhr), das zweite Wechselfenster ist dann vom 1. Januar bis zum 31. Januar (24 Uhr) eines Kalenderjahres geöffnet.

Wie funktioniert ein Transfer?

Bevor nach einem Clubwechsel die Spielerlaubnis erteilt werden kann, muss der Spieler auf der Transferliste erschienen sein. Dazu ist ein schriftlicher Antrag nötig, der sowohl vom Spieler, als auch dem abgebenden Club gestellt werden muss und bis spätestens 12 Uhr eingegangen sein muss, um für die Transferliste des jeweiligen Tages berücksichtigt werden zu können. Die Transferliste wird von der DFL täglich von montags bis freitags aktualisiert und in regelmäßigen Abständen auf bundesliga.de veröffentlicht.

Damit einem Antrag stattgegeben wird, dürfen keine vertraglichen oder anderweitig rechtlichen Bindungen des Spielers an einen anderen Club bestehen. Sobald die Verträge beim Ligaverband vorliegen, wird der Spieler von der Transferliste gestrichen.

Spielerstatus: Klärung für Transfers unerlässlich

Ein weiterer entscheidender Punkt ist im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen bei der Abwicklung von Spielertransfers die Unterscheidung zwischen Amateur-, Vertrags- und Lizenzspielern.

Amateurspieler beziehen kein Entgelt und bekommen nur nachgewiesene Auslagen wie Reise- oder Verpflegungskosten erstattet. Dagegen verfügen Vertragsspieler über einen schriftlichen Kontrakt und werden monatlich mit mindestens 150 Euro vergütet. Außerdem müssen sich Vertragsspieler dazu verpflichten, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abgaben abzuführen.

Lizenzspieler ist hingegen, wer zusätzlich zum schriftlichen Vertrag mit einem Proficlub einen Lizenzvertrag mit dem Ligaverband abgeschlossen hat. Dieser regelt die Rechte und Pflichten des Lizenzspielers sowie seine Unterwerfung unter die Satzungen, das Ligastatut, die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes und des DFB.

Sebastian Stolz