So wie hier der Kölner Thomas Bröker muss sich jeder Spieler vor einem Transfer und auch so einmal im Jahr einem Medizincheck unterziehen (© imago)
So wie hier der Kölner Thomas Bröker muss sich jeder Spieler vor einem Transfer und auch so einmal im Jahr einem Medizincheck unterziehen (© imago)

Voraussetzungen für die Erteilung der Spieler-Lizenz

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Köln - Nicht nur Clubs und Berater müssen bestimmte Regularien und Fristen einhalten, damit ein Transfer vollendet werden kann. Auch die Spieler unterliegen bestimmten Regeln. bundesliga.de erklärt Ihnen, wie diese aussehen.

1. Lizenzvertrag

Damit ein Spieler in der Bundesliga oder 2. Bundesliga spielen darf, muss er genauso wie die Clubs von der DFL Deutsche Fußball Liga eine Lizenz erteilt bekommen. Ohne die Lizenz platzt der Transfer. Um sie zu erhalten, muss der Spieler verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die in der Lizenzordnung für Spieler (LOS) festgelegt sind. Wir haben die neun wichtigsten Punkte aus den Vorgaben für Sie aufgelistet:

Der Spieler muss einen von der Deutschen Fußball Liga vorgegebenen Lizenzvertrag unterschreiben und rechtzeitig vor Ende der Transferperiode vorlegen. Der Lizenzvertrag regelt u.a. die Rechte und Pflichten des Spielers als Lizenzspieler.

2. Arbeitsvertrag

Ohne Vertrag keine Lizenz! Der wechselwillige Spieler muss den mit seinem zukünftigen Club abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorlegen, um die Lizenz erteilt zu bekommen. Genauso muss der  Transfervertrag der beiden Clubs der DFL vorliegen.

3. gültiger Transfervertrag

Der aufnehmende Club muss der DFL zudem einen gültigen und von beiden Clubs unterzeichneten Transfervertrag vorlegen.

4. Schiedsgerichtsvertrag

Der Spieler muss schriftlich versichern, dass er sich dem Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unterwirft.

5. Sporttauglichkeit

Ein Sporttauglichkeitsnachweis ist Pflicht. Der Spieler muss mindestens einmal jährlich (zu Beginn des Spieljahres) zum Check antreten. Ebenso muss die Sporttauglichkeit vor jedem Transfer nachgewiesen werden, auch wenn im selben Spieljahr schon ein Medizincheck stattgefunden hat. Der entsprechende Nachweis muss vom aufnehmenden Club, vom Spieler und vom beauftragten Arzt unterzeichnet sein.

6. Erklärungen gegenüber dem Ligaverband

Der Spieler muss gegenüber dem Ligaverband schriftlich erklären, dass er in der laufenden Saison noch nicht für mehr als zwei verschiedene Clubs gespielt hat; dass er keinen anderweitigen rechtlichen Bindungen unterliegt; dass er weder direkt noch indirekt Anteile an Kapitalgesellschaften aus dem Profifußball hält.

7. Volljährigkeit

Der Spieler muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, um den Lizenzspielerstatus erwerben zu können. Spieler unter 18 Jahren können nur mit Amateurstatus innerhalb der Landesverbände des DFB wechseln.

8. Aufenthaltstitel

Spieler, die nicht den EU- oder EWR-Staaten angehören, müssen ein gültiges Dokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis o.ä.) vorlegen, dass sie zur Ausübung einer erwerbsmäßigen Tätigkeit berechtigt und mindestens bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres gültig ist.

9. Internationale Spielberechtigung

Bei einem Wechsel aus dem Ausland in die Bundesliga muss der Spieler die internationale Freigabe durch seinen ehemaligen Club nachweisen.

Transferliste - Der Marktplatz der Bundesliga

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