Teilnahmebedingungen zu dem Gewinnspiel

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1. Gewinnspiel der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Guiollettstraße 44-46, 60325 Frankfurt am Main ("DFL") veranstaltet im Rahmen der Aktion "Fantraum" ein Gewinnspiel, das mit Unterstützung der Fiat Group Automobiles Germany AG ("Fiat") durchgeführt wird. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die der Teilnehmer durch die Zustimmung dieser Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich anerkennt.



2. Teilnahme- und Gewinnberechtigung
Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und durch Zustimmung dieser Teilnahmebedingungen ihre Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt haben.

Die Teilnahme ist bis xx. Januar 2013 durch das Absenden des ausgefüllten Online-Gewinnspielformulars möglich.

Mitarbeiter der DFL oder von Fiat sowie verbundener Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die aktuell einem gültigen Stadionverbot unterliegen.


3. Gegenstand, Ablauf und Modus des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel wird als Verlosung unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels durchgeführt. Der/die Gewinner(in) des Gewinnspiels sowie drei ausgewählte Begleiter werden einen vollen Tag in Begleitung von Hans Sarpei verbringen und dabei neben verschiedenen gemeinsamen Aktivitäten das Spiel der Bundesliga FC Schalke 04 – Hannover 96 besuchen ("Fantraum-Tag").

Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel muss in den dafür vorgesehenen Feldern die Gewinnspielfrage beantwortet und eine Idee für eine gemeinsame Aktivität mit Hans Sarpei ("Challenge-Idee") mit passendem thematischen Bezug zu dem ausgelobten Gewinn geschildert werden. Für die richtige Beantwortung der Gewinnspielfrage haben Sie nur einen Versuch.

Die Gewinnchance kann erhöht werden in dem der Teilnehmer seine "Challenge-Idee" zusätzlich als ausführlichen Textbeitrag, per Foto oder per Video auf Fiat Facebook (Link einfügen) hoch lädt. Mit der Unterlegung der Challenge-Idee auf Facebook erhöht der Teilnehmer seine Gewinnchancen, da er nach folgender Logik häufiger in dem Los-Topf des Fantraums vertreten ist:

• Mit einem Textbeitrag sind Sie zwei Mal im Lostopf
• Mit einem Fotobeitrag sind Sie drei Mal im Lostopf
• Mit einem Videobeitrag sind Sie vier Mal im Lostopf

Unpassende, beleidigende oder sonst anstößige Challenge-Ideen sind untersagt. Die DFL und Fiat sind berechtigt den entsprechenden Vorschlag zu löschen und den Teilnehmer aus dem Gewinnspiel auszuschließen.

Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.


4. Gewinnmitteilung und Übergabe der Preise
Der Gewinner wird zunächst per E-Mail benachrichtigt und öffentlich über die Website www.bundesliga.de bekannt gegeben.
Der Gewinner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zwecks Gewinnmitteilung sein voller Name auf der Website www.bundesliga.de veröffentlicht wird. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von vier Tagen nach der Gewinnmitteilung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Die DFL ist nach Ablauf der Frist berechtigt, den Gewinn anderweitig zu vergeben.
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, im Fall eines Gewinns am 18. Januar 2013 zur Realisierung des Fantraum-Tags zur Verfügung zu stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die DFL berechtigt, den Gewinn anderweitig zu vergeben. Reisekosten und etwaige andere Aufwendungen, die dem Teilnehmer durch die Teilnahme an dem Fantraum-Tag entstehen, trägt die DFL.

5. Einverständnis mit medialer Begleitung und Rechteeinräumung
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, im Fall des Gewinns für die mediale Begleitung des Gewinnspiels/Fantraum-Tags in Form von Bild- und/oder Bild-/Tonaufnahmen sowie die redaktionelle Berichterstattung zur Verfügung zu stehen und erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang auch sein Name genannt wird. Der Teilnehmer willigt darin ein, dass im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels, des Fantraum-Tags und der medialen Begleitung Bild- und Bild-/Tonaufnahmen des Teilnehmers erstellt werden. Der Teilnehmer überträgt der DFL sämtliche Rechte an diesen Bild- und Bild-/Tonaufnahmen und erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Bild- und Bild-/Tonaufnahmen durch die DFL oder von ihr berechtigte Dritte, insbesondere Fiat, unentgeltlich und ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs genutzt und verwertet werden dürfen. Der Teilnehmer ist berechtigt, während des Fantraum-Tags ausschließlich außerhalb des Stadions und nur für persönliche Zwecke eigene Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung anzufertigen; eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung der Aufnahmen durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin und/oder Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der DFL untersagt.

6. Datenschutz
Die DFL wird die von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) ausschließlich zum Zweck der technischen Administration der Webseite bundesliga.de und zur Abwicklung des Gewinnspiels speichern, verarbeiten und nutzen. Die DFL wird Ihre personenbezogenen Daten weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben.
Nur bei Vorliegen Ihrer - jederzeit widerrufbaren - Einwilligung wird die DFL Ihre personenbezogenen Daten nutzen, um Ihnen über die Bereitstellung der Services hinaus Neuigkeiten über die Bundesliga und die DFL zukommen zu lassen. Ebenso erfolgt lediglich bei Vorliegen Ihrer Einwilligung eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Fiat.
Weiter gelten die allgemeinen Datenschutzbedingungen der DFL: http://www.bundesliga.de/de/datenschutz.php

7. Haftung
Eine Haftung der DFL im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels gleich aus welchem Rechtsgrund besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die DFL für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die DFL bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist, insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der DFL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen, , die die DFL bei der Durchführung des Gewinnspiels einsetzt oder beauftragt.

8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen