Sperre und Geldstrafe für Petit
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Petit vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters mit einer Sperre von zwei DFB-Pokal-Spielen und einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Petit hatte in der 82. Minute des DFB-Pokal-Spiels zwischen dem FC Augsburg und dem 1. FC Köln am 10. Februar 2010 die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) gesehen. Anschließend hatte er den Schiedsrichter lautstark verbal beleidigt.
Die Sperrstrafe ist nach Ablauf der Sperre wegen der im gleichen Spiel verhängten Gelb-Roten Karte (automatische Sperre für ein Vereinspokalspiel des DFB auf DFB-Ebene) zu verbüßen. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2011/2012, also zum 30. Juni 2012.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.