Kevin Kuranyi nahm die Falschmeldung gelassen hin
Kevin Kuranyi nahm die Falschmeldung gelassen hin

Schalke reagiert auf Falschmeldung zu Kuranyi

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Computerhacker haben auf der offiziellen Webseite des Bundesligisten FC Schalke 04 am Mittwoch (11. Februar) eine Falschmeldung im Zusammenhang mit Kevin Kuranyi platziert. Der Club stellt nun einen Strafantrag gegen Unbekannt.

Für eine Viertelstunde geriet die virtuelle Welt am gestrigen Mittwochabend (11. Februar) aus den Fugen: Unbekannte hatten sich mit hoher krimineller Energie illegal Zugang zum Internetauftritt schalke04.de verschafft.

Dort platzierten sie einen Artikel, nach dem sich der Club angeblich von seinem Spieler Kevin Kuranyi getrennt habe. Die völlig frei erfundene "Eilmeldung" entbehrt jeglicher Grundlage.

"Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt"

Gegen die "Hacker", die den Straftatbestand der Computersabotage durch diese Manipulation erfüllt haben, wird der FC Schalke 04 nun mit allen juristischen Mitteln vorgehen. "Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Was jetzt passiert ist, hat unseren Verein und unseren Spieler getroffen, das kann aber jedem anderen Bundesligaverein und auch jedem Unternehmen passieren", erklärte Schalkes Vorsitzender Josef Schnusenberg.

Kevin Kuranyi selbst reagierte gelassen auf den Vorgang: "Ich habe gestern beim Abendessen mit meiner Frau mein Handy auf lautlos gestellt und daher einige Anrufe gar nicht mitbekommen. Der erste Anrufer, mit dem ich dann gesprochen habe, berichtete mir von der Entwicklung und sagte bereits, dass es eine Falschmeldung ist. Ich habe mir dann auch überhaupt keine weiteren Gedanken gemacht, weil ich das Vertrauen der Verantwortlichen hier jederzeit spüre."

Club stellt Strafantrag

Der Verein stellt Strafantrag gegen Unbekannt. Das Strafgesetz, dass diese Art von Manipulation unter Strafe stellt (§ 303 b StGB), lautet: "Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er Daten in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gemäß Abs. 2 dieser Vorschrift ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu rechnen, wenn es sich um eine Datenverarbeitung handelt, "die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist".