Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball
Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball

OLG-Entscheidung zur Beschwerde von Ligaverband und DFL

xwhatsappmailcopy-link

Das OLG Düsseldorf hat in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt die Beschwerde des Ligaverbandes aus formalen Gründen als unzulässig verworfen.

Die Wettbewerbsbehörde hatte im Sommer 2008 öffentlich angekündigt, das geplante Bundesliga-Vermarktungsmodell wegen kartellrechtlicher Bedenken gegen eines der Verwertungsszenarien zu untersagen. Eine anfechtbare Entscheidung hatte es allerdings nicht erlassen und damit eine Rechtsschutzlücke für sich genutzt.

Ligaverband musste Vermarktungsmodell ändern

Dadurch war der Ligaverband gezwungen, das Vermarktungsmodell zu ändern, ohne das Vorgehen des Bundeskartellamtes gerichtlich überprüfen lassen zu können, noch bevor das beanstandete Szenario überhaupt zum Tragen kommen konnte.

Gegen diese Vorgehensweise des Bundeskartellamtes hatten Ligaverband und DFL Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Da die Gründe des Beschlusses noch nicht vorliegen, kann die Entscheidung gegenwärtig noch nicht bewertet werden.

Gericht kritisiert Vorgehen des Bundeskartellamts

Das Gericht hatte allerdings in der mündlichen Verhandlung die Vorgehensweise des Bundeskartellamts mit deutlichen Worten kritisiert. Denn nach Auffassung des Gerichts hätte das Bundeskartellamt im Sommer 2008 eine gerichtlich überprüfbare Untersagungsverfügung erlassen müssen.

Der Ligaverband erwartet, dass diese Verpflichtung in den Gründen des heute verkündeten Beschlusses niedergelegt wird. Dann wird in der Zukunft eine gerichtliche Überprüfung von Bedenken des Bundeskartellamtes gegen bestimmte Vermarktungsszenarien ermöglicht, was bisher nicht der Fall war.