Dr. Reinhard Rauball ist der Präsident des Ligaverbandes
Dr. Reinhard Rauball ist der Präsident des Ligaverbandes

Ligaverband beschließt Beschränkung von Mehrfachbeteiligungen

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Frankfurt/Main - Zum Schutz der Integrität und der Glaubwürdigkeit des sportlichen Wettbewerbs gilt in der Bundesliga und 2. Bundesliga ab sofort eine Beschränkung von Mehrfachbeteiligungen. Eine entsprechende Satzungsänderung beschloss die Mitgliederversammlung des Ligaverbandes heute in Frankfurt am Main.

Ergänzung zur 50+1-Regel

Demnach darf niemand an mehr als drei Kapitalgesellschaften der Lizenzligen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Nur bei einem dieser drei Clubs darf dabei künftig eine Beteiligung von 10 Prozent oder mehr bestehen. Unabhängig davon sind Mehrheitsbeteiligungen aufgrund der geltenden 50+1-Regel weiterhin nur nach einer mehr als 20-jährigen ununterbrochenen und erheblichen Förderung möglich. Zudem muss der Vorstand des Ligaverbandes dieser Ausnahmegenehmigung zustimmen.

Die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga sind künftig verpflichtet, durch geeignete, rechtlich mögliche und zumutbare Maßnahmen auf die Einhaltung der beschlossenen Beschränkung von Mehrfachbeteiligungen hinzuwirken. Für einen Verstoß eines ihrer Anteilseigner gegen das Verbot ist eine Kapitalgesellschaft nicht verantwortlich, wenn sie keinen Einfluss auf die Zusammensetzung ihres Anteilseignerkreises hat.

Dieser Fall kann im Zusammenhang mit frei handelbaren Anteilen bei einer Börsennotierung des Clubs eintreten und ist somit nicht durch eine aktive Mitwirkung des Clubs an diesem Verstoß entstanden. Mit dieser Regelung wird in Ergänzung zur 50+1-Regel eine Vorschrift in die Satzung aufgenommen, wie sie in ähnlicher Weise bereits in vielen anderen europäischen Verbänden und Ligen besteht.