Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball
Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball

Klage gegen Vorgehen des Bundeskartellamts

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Der Ligaverband und die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH haben am heutigen Donnerstag (2. April) beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die faktische Untersagung der ursprünglich geplanten Medien-Vermarktung eingelegt. Die Liga bezieht sich dabei auf die Vorgehensweise des Bundeskartellamtes vom vergangenen Jahr, welche für die zentrale Rechte-Vermarktung nicht akzeptable Hürden vorsieht.

"Die Vermarktungsmöglichkeiten der Bundesliga sind durch das Verhalten des Bundeskartellamtes massiv eingeschränkt worden. Die Zentralvermarktung mit ihrem Solidaritätsgedanken gewährleistet nicht nur einen ausgeglichenen Wettbewerb, sie liefert darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des Profi-Fußballs und zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben", sagt Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball: "Durch diesen in Europa einmaligen Vorgang drohen der Liga zudem erhebliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich."

Möglichkeit der erfolgreichen Ausschreibung genommen

Am 24. Juli 2008 hatte das Bundeskartellamt eine Pressekonferenz einberufen und der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass es das geplante Vermarktungsmodell für unzulässig halte. Insbesondere hatte das Bundeskartellamt beanstandet, dass eines der beiden zur Ausschreibung vorgesehenen Alternativszenarien eine Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV über Samstagsspiele erst ab 22 Uhr ("Szenario II") vorgesehen hätte. Außerdem wurde eine Untersagung angekündigt, wenn die DFL an ihren Plänen festhalten sollte. Später hat das Bundeskartellamt die angekündigte Untersagung jedoch nicht erlassen, sondern mitgeteilt, es könne das von ihm beanstandete Vermarktungsmodell erst dann förmlich untersagen, wenn das Szenario II tatsächlich vergeben worden sei.

Damit hat das Bundeskartellamt dem Ligaverband und der DFL von vornherein die Möglichkeit genommen, Szenario II mit Aussicht auf Erfolg auszuschreiben. Jeder Bieter hätte nämlich von vorneherein gewusst, dass er mit seinem Angebot keinen Erfolg haben, sondern nur eine Untersagungsentscheidung provozieren wird.

"Nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des effektiven Rechtsschutzes vereinbar"

Aufgrund dieses Vorgehens des Bundeskartellamtes wären Ligaverband und DFL dauerhaft gezwungen, auf die Ausschreibung eines Vermarktungsszenarios zu verzichten, das eine Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV später als 20 Uhr vorsieht. Gleichzeitig hätten sie nicht einmal die Möglichkeit, die Einschätzung des Bundeskartellamtes gerichtlich überprüfen zu lassen.

"Ligaverband und DFL sind somit rechtlos gestellt. Denn das Bundeskartellamt hat faktisch das von ihm gewünschte Verhalten durchgesetzt, mangels Verfügung aber keine Grundlage zur rechtlichen Überprüfung geschaffen. Das ist nicht vereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des effektiven Rechtsschutzes. Wir wollen und brauchen für die Zukunft Planungs- und Rechtssicherheit", sagt Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball: "Wir wissen, dass wir juristischen Neuland betreten, weil wir ohne förmliche Entscheidung den Rechtsweg beschreiten müssen. Hierzu gibt es aber keine Alternative."

Inhaltlich geht es darum, die Zulässigkeit der Zentralvermarktung sowie die vom Bundeskartellamt vorgeschriebene 20 Uhr-Schwelle für die Free-TV-Berichterstattung am Samstag als kartellrechtlich relevantes Kriterium der Verbraucherbeteiligung zu überprüfen.