Hamburgs Kapitän David Jarolim (l.) musste gegen Werder Bremen vorzeitig den Platz verlassen
Hamburgs Kapitän David Jarolim (l.) musste gegen Werder Bremen vorzeitig den Platz verlassen

Jarolim muss im Pokal pausieren

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David Jarolim vom Bundesligisten Hamburger SV wurde am 23. April 2009 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten zwei Vereinspokalspiele des Deutschen Fußball-Bundes belegt.

Darüber hinaus ist Jarolim bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Jarolim war in der 90. Spielminute des DFB-Pokalspiels zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen in Hamburg am 22. April 2009 von Schiedsrichter Knut Kircher (Rottenburg) mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden.