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Gesetz gegen Spielmanipulation: DFL und DFB begrüßen Beschluss des Bundestages

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Frankfurt am Main - Als wichtigen Schritt haben die DFL Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielmanipulation begrüßt. Einen vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, vorgelegten Gesetzesentwurf hatte der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstagabend (9. März) in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen.

„Das Gesetz ist ein wesentlicher Baustein für den Schutz der Integrität des Sports“, sagt DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball. „Auch der Fußball selbst wird weiterhin alle ihm möglichen Anstrengungen zum Kampf gegen Wettbetrug und Spielmanipulation unternehmen.“DFL-Geschäftsführer Christian Seifert sagt: „Der Kampf gegen die wachsende Bedrohung durch organisierte Kriminalität im globalen Maßstab erfordert auch in diesem Bereich unbedingt den Einsatz des Strafrechts. Die Wettbewerbsintegrität ist Grundlage für die Glaubwürdigkeit des Sports und damit für dessen Anerkennung in der Gesellschaft sowie seine Attraktivität für Fans, Medien und Sponsoren."

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: „Spielmanipulation gehört genauso wie Doping zu den größten Bedrohungen der ethisch moralischen Grundwerte im Sport. Dass künftig die staatlichen Stellen auf Grundlage des gerade beschlossenen Gesetzes gegen Manipulation, Korruption und Betrug auch mit effektiven Strafverfolgungsmaßnahmen wie zum Beispiel Durchsuchungen und Abhörmaßnahmen konsequent vorgehen können, ist ein ganz wichtiger Schritt zur Wahrung der Integrität des Sports. Wer sich nicht an die Regeln des Fairplay hält – das gilt auf dem Platz genauso wie außerhalb –, muss belangt und bestraft werden können. Nur so können wir Wettbetrug in großem Stil und im globalen Kontext konsequent begegnen.“ 

DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius ergänzt: „Wir begrüßen es sehr, dass dieses Gesetz nun endlich umgesetzt wurde, Reinhard Grindel war ja in früheren Funktionen einer der Mitinitiatoren und Wegbereiter, lange bevor er zum DFB-Präsidenten gewählt wurde. Neben einer konsequenten Strafverfolgung und Sanktionierung widmen sich DFB und Liga weiterhin intensiv der Präventionsarbeit mit Trainern, Spielern und auch Schiedsrichtern. Dies ist ein wichtiger Baustein unserer Bemühungen, dass es möglichst erst gar nicht zu Fehlentwicklungen kommt.“

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es: „Die künftigen Straftatbestände umfassen korruptive Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben. Während der geplante Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben erfasst, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, ist der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter vorgesehen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle. Durch den Gesetzentwurf soll zudem für die neuen Straftatbestände unter besonderen Voraussetzungen eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden.“

Zur Bekämpfung von Spielmanipulation gibt es im deutschen Fußball vielfältige Maßnahmen. Als einen Schwerpunkt haben DFL und DFB seit 2012 ihre diesbezüglichen Präventionsmaßnahmen durch das Projekt „Gemeinsam gegen Spielmanipulation“, entwickelt in enger Abstimmung mit Transparency International Deutschland e.V., gebündelt und weitergeführt. Vor allem junge Spieler sollen unter dem Motto „Dein Sport. Deine Karriere. Deine Verantwortung. – Spiel kein falsches Spiel“ frühzeitig und vorbeugend über Hintergründe von Spielsucht und Manipulationen aufgeklärt werden. Zu den Maßnahmen gehören seither auch Schulungen in den Clubs und deren Leistungszentren. Darüber hinaus fungiert ein Ombudsmann als unabhängiger Ansprechpartner.