Die Verantwortlichen von 1899 haben das Urteil angenommen
Die Verantwortlichen von 1899 haben das Urteil angenommen

Geldstrafen für Hoffenheim, Mainz und Kaiserslautern

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.

Während des Hoffenheimer Bundesliga-Heimspiels gegen Eintracht Frankfurt am 4. Oktober 2008 in Mannheim wurde im Frankfurter Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet, zudem wurden aus dem Gästeblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Ferner wurden während des Hoffenheimer Bundesliga-Heimspiels gegen den FC Energie Cottbus am 31. Januar 2009 in Sinsheim Feuerwerkskörper im Cottbuser Zuschauerblock gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Auch die "Roten Teufel" und 05er müssen zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern und 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens ebenfalls zu Geldstrafen von je 3.000 Euro verurteilt.

Im ersten Aufeinandertreffen beider Vereine in dieser Zweitliga-Saison am 15. August 2008 in Mainz war im Kaiserslauterer Zuschauerblock eine Rauchbombe angesteckt worden. Beim zweiten Spiel beider Teams am 2. Februar 2009 in Kaiserslautern waren im Mainzer Zuschauerblock eine Rauchbombe und ein Knallkörper gezündet worden. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.