In der Frankfurter DFB-Zentrale diskutierten die Teilnehmer über Bewährungsmodelle zum Umgang mit Stadionverboten
In der Frankfurter DFB-Zentrale diskutierten die Teilnehmer über Bewährungsmodelle zum Umgang mit Stadionverboten

Fanbeauftragte stellen Bewährungsmodelle bei Stadionverboten vor

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Köln - 13 Kongresse, Fachtagungen oder Konferenzen mit mehr als 900 Teilnehmern hat die DFL Deutsche Fußball Liga im Rahmen des Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit im Fußball im Lauf der letzten zwölf Monate bereits durchgeführt. Zusammen mit dem gastgebenden Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat die DFL am Donnerstag, 5. Mai eine weitere Fachtagung veranstaltet, diesmal zum Thema Stadionverbote.

Der Zehn-Punkte-Plan sieht in seinem zehnten Punkt "Bewährungsmodelle bei Stadionverboten" vor: "Mit Blick auf die Fans können wir uns vorstellen, Stadionverbote nach Verbüßen der Hälfte oder zwei Drittel des vorgesehenen Zeitraums auf Bewährung auszusetzen – in Anlehnung an die Handhabung im Strafrecht. Voraussetzung ist aber ein nachgewiesenes bewährungswürdiges Verhalten. Über Einzelheiten muss noch diskutiert werden."

43 Clubs bei der Tagung vertreten

Ziel der Tagung war es dementsprechend, neue Konzepte und Bewährungsmodelle zum Umgang mit Stadionverboten vorzustellen und zur Diskussion zu stellen. Teilnehmer waren etwa 80 Sicherheits- und Fanbeauftragte aus 43 Clubs der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und Regionalligen sowie Mitarbeiter der örtlichen Fanprojekte.

Till Schüssler, Fanbeauftragter von Werder Bremen, stellte das Modell Täter-Opfer-Ausgleich vor. Hier wird Werder-Fans mit Stadionverbot die Möglichkeit gegeben, durch das Leisten sozialer Tätigkeiten die Dauer des Stadionverbots zu reduzieren oder sogar auszusetzen. Sebastian Walleit, Fanbeauftragter von Borussia Dortmund, erläuterte das Dortmunder Bewährungsmodell, das eine Aufgabe für Ersttäter in der Alten- oder Jugendhilfe vorsieht. Dabei beginnt die Bewährung für die von Stadionverbot betroffenen Fans, sobald die Stelle angetreten wird.

Anti-Aggressionstraining in Berlin

Das dritte Bewährungsmodell stellte Union Berlins Fanbeauftragter Lars Schnell vor. Mit Hilfe von "Violence Prevention Networks" hat Union ein Anti-Aggressionstraining in Berlin durchgeführt. Dabei wird mit den Teilnehmern in drei Modulen u.a. das eigene Selbstverständnis erarbeitet und die Konfliktsituation detailliert erörtert.

"Mit den verschiedenen Bewährungsmodellen haben die Clubs die Möglichkeiten, den Fans die von Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball angesprochene "zweite Chance" zu geben. Die von einem Stadionverbot betroffenen Fans haben dabei die Gelegenheit, sich bei einer Anhörung vor den Stadionverbotsbeauftragten der Clubs zu den Vorwürfen zu äußern. Die Entscheidung über eine mögliche Reduzierung oder Aufhebung wird in der Regel dann auch von den meisten als gerecht empfunden", sagt Thomas Schneider, Leiter Fanangelegenheiten der DFL.

Stadionverbot als Präventivmaßnahme

Helmut Spahn, Sicherheitsbeauftragter des DFB, unterstrich: "Niemand anderes als die Vereine haben das Recht, Stadionverbote zu erteilen, auszusetzen oder zu reduzieren. Die auf der Tagung vorgestellten Modelle sind gute Beispiel, wie die Vereine mit dem Thema Stadionverbote umgehen können."

Weitere Informationen zum Thema finden sich auch in den DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten. Im § 1 "Definition, Zweck und Wirksamkeit des Stadionverbots" wird unter Punkt 2 beschrieben: "Das Stadionverbot ist keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage."