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Erste Entscheidungen der DFL im Lizenzierungsverfahren zur Saison 2017/18

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Frankfurt am Main - Die DFL Deutsche Fußball Liga hat heute erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2017/18 getroffen. Keinem der 52 Bewerber wurde in diesem Schritt die Spielberechtigung verweigert. Einige Clubs müssen bis Ende Mai aber Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten. Andere erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Erstentscheidung einlegen. Anfang Mai erfolgt die zweite DFL-Entscheidung, nach der fünf Tage bleiben, um erneut Beschwerde einzulegen. Anschließend findet die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über die zweite Beschwerde entscheidet. Die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen trifft der Lizenzierungsausschuss Anfang Juni.

Die DFL überprüft satzungsgemäß zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Hierzu kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass der Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen wird hingegen festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2017/18 eingehalten werden müssen.