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Erste Entscheidungen der DFL im Lizenzierungsverfahren zur Saison 2016/17

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Die DFL Deutsche Fußball Liga hat heute erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2016/17 getroffen. Dabei wurde keinem der 42 Lizenzbewerber die Spielberechtigung verweigert. Einige Clubs müssen jedoch noch bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, um die Spielberechtigung zu erhalten. Andere erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Die Clubs haben zunächst eine Woche Zeit, um Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. In der ersten Mai-Woche erfolgt die zweite Entscheidung der DFL, gegen die dann innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann. Für Mitte Mai ist die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses terminiert, der final über die zweite Beschwerde entscheidet. Die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen trifft der Lizenzierungsausschuss Ende Mai.

Satzungsgemäß überprüft die DFL zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Dabei kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass der Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen wird hingegen festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2016/17 eingehalten werden müssen.