Auch dieses Jahr wird sich eine Mannschaft über den Premiere-Ligapokal freuen
Auch dieses Jahr wird sich eine Mannschaft über den Premiere-Ligapokal freuen

Die Regeln des Premiere-Ligapokals

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Gelten Gelbe Karten im Premiere-Ligapokal auch für die Bundesliga-Saison? Wann gibt es ein Elfmeterschießen? bundesliga.de liefert die Antworten.

1. Teilnehmer


    Am LIGA POKAL nehmen der Deutsche Meister, der Vizemeister, die nächstfolgenden zwei bestplatzierten Vereine/Kapitalgesellschaften der Abschlusstabelle der Bundesliga der vorangegangenen Spielzeit, der Meister der 2. Bundesliga der vorangegangenen Spielzeit sowie der DFB-Vereinspokal-Sieger teil. Sind Vereine/Kapitalgesellschaften doppelt qualifiziert, entscheidet der Vorstand des Ligaverbandes über die übrigen Teilnehmer.


2. Termine, Spielort

    Der LIGA POKAL wird grundsätzlich vor Beginn der Bundesligasaison zu den im DFB-Rahmenterminkalender festgelegten Terminen ausgetragen. Den/die Spielort(e) legt der Ligaverband fest.


3. Spielmodus

    Es werden zunächst zwei Vorrundenspiele ausgetragen, in denen der Vizemeister gegen den Meister der 2. Bundesliga und der Tabellendritte gegen den Viertplatzierten spielt. Der Deutsche Meister und der Pokalsieger haben Freilos und sind direkt für die Halbfinalspiele qualifiziert. Ist der Pokalsieger auch Deutscher Meister, so tritt an dessen Stelle der Vizemeister.

    Im Halbfinale spielt der Sieger aus dem ersten Vorrundenspiel gegen den Deutschen Pokalsieger und der Sieger aus dem zweiten Vorrundenspiel gegen den Deutschen Meister.

    Die Gewinner der Halbfinalspiele bestreiten das Endspiel um den Premiere-Ligapokal.

    Enden die Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen ermittelt.


4. Verwarnung (gelbe Karte)

    Verwarnungen (gelbe Karten) werden nicht registriert und haben damit keine Sperrstrafen zur Folge.


5. Sonstiges

    Veranstalter des LIGA POKALs ist der Ligaverband. Er kann die Veranstaltereigenschaft übertragen.

    Der LIGA POKAL kann den Namen eines Sponsors tragen. Die Entscheidung hierüber trifft der Ligaverband. Seine Zuständigkeit gilt auch für den Abschluss sonstiger wirtschaftlicher Verwertungsverträge.

    Für den Abschluss von Verträgen für die Verwertung kommerzieller Rechte gelten die für Meisterschaftsspiele der Lizenzligen anzuwen-denden Grundsätze.

    Der Ausrichter hat ein werbefreies Stadion zur Verfügung zu stellen.

    Von allen Einnahmen (Eintrittsgelder, Fernseheinnahmen, Einnahmen aus Bandenwerbung und Sponsoring etc.) erhält der DFB nach Abzug der Mehrwertsteuer und der im Zusammenhang mit der Austragung des Wettbewerbs angefallenen spielbedingten Aufwendungen grundsätzlich einen Beitrag von drei Prozent. Zu den Aufwendungen gehören nicht Start- und Preisgelder. Über die Verteilung der Einnahmen im übrigen entscheidet der Ligaverband.