Die Lizenzierungsverfahren von Ligaverband und UEFA

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Frankfurt - Wenn die DFL Deutsche Fußball Liga einem Bundesligisten die Lizenz für die kommende Spielzeit erteilt, ist dieser nicht nur zur Teilnahme am nationalen Wettbewerb berechtigt. Wer die Kriterien im deutschen Lizenzierungsverfahren erfüllt, ist - bei entsprechender sportlicher Qualifikation - auch in den internationalen Wettbewerben der Europäischen Fußball-Union UEFA startberechtigt.

Financial Fairplay wird gesondert betrachtet

Seit der Saison 2003/04 verlangt die UEFA, dass die Nationalverbände ihre Vereine, die in der kommenden Saison an den internationalen Wettbewerben teilnehmen, nach UEFA-Anforderungen lizenzieren. Weil sich die deutsche Lizenzierungsordnung nicht nur an den Vorgaben und Bedingungen des UEFA-Klublizenzierungsreglements orientiert, sondern diese übererfüllt, bedeutet eine Lizenz für die Bundesliga gleichzeitig eine Lizenz für Champions League oder Europa League. Dies ist damit zu erklären, dass die UEFA zwar ebenfalls die Erfüllung verschiedener Kriterien verlangt, die zu diesen Kriterien gehörenden Anforderungen aber nur eine Teilmenge der Anforderungen der DFL darstellen.

Ein großer Unterschied zur UEFA-Klublizenzierungsordnung ist die Ausrichtung der Überprüfung. Während die DFL in ihrem Lizenzierungsverfahren auch die zukünftige Entwicklung anhand von Planzahlen ab- und hinterfragt, führt die UEFA keine eigene Analyse der zu erwartenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch. Der europäische Verband verlangt lediglich eine vom Verein vorgelegte positive Fortbestehungsprognose.

Mit dem im Vorfeld der Saison durchgeführten Lizenzierungsverfahren steht das viel diskutierte Financial Fairplay allerdings nicht in Zusammenhang. "Am Ende unseres Lizenzierungsverfahrens melden wir die an Europapokal-Wettbewerben teilnehmenden Clubs an die UEFA. Für diese führt die UEFA ein sogenanntes Club-Monitoringverfahren durch - dazu gehört das Financial-Fairplay-System", erklärt Werner Möglich, DFL-Direktor Lizenzierung. Konkret bedeutet das, dass lediglich die Vereine, die sich für die internationalen Wettbewerbe qualifiziert haben, während der Spielzeit nach den Regularien des Financial Fairplay überprüft werden.

Zentrales Element des Financial Fairplay ist die sogenannte "Break-even-Vorschrift". Diese hat mit ihren Regularien zum Ziel, die Verschuldung der Clubs zu begrenzen. Konkret bedeutet dies, dass die relevanten Ausgaben (u.a. Personalkosten, Kosten für die Stadionnutzung und Ausgaben für Spielertransfers) die relevanten Einnahmen (u.a. Eintrittsgelder, Sponsoring- und Werbeeinnahmen, Übertragungsrechte und Gewinne aus Spielertransfers) nicht übersteigen dürfen. "Für diese Überprüfung ist die UEFA zuständig, die auch Sanktionen verhängt, wenn die Regeln nicht eingehalten werden", sagt Möglich.

Die Bundesliga jedenfalls wird für ihr Lizenzierungsverfahren auch von der UEFA gelobt. "Das ist natürlich eine Bestätigung für die Arbeit, die die Bundesliga seit mehr als 50 Jahren leistet", betont Möglich. "Es zeigt, dass wir immer mit der Zeit gegangen sind, und dass es richtig ist, die eigenen Vorgehensweisen immer wieder zu hinterfragen und zu optimieren."

Stefan Schinken