Für die Teilnahme an der Ausschreibung muss der Zulassungsantrag bis zum 9. Februar 2012 bei der DFL vorliegen
Für die Teilnahme an der Ausschreibung muss der Zulassungsantrag bis zum 9. Februar 2012 bei der DFL vorliegen

DFL versendet "Procedure Letter"

xwhatsappmailcopy-link

Frankfurt/Main - Wie geplant hat die DFL Deutsche Fußball Liga am heutigen Tage den sogenannten "Procedure Letter" für die Ausschreibung audiovisueller Verwertungsrechte an den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga ab 2013/2014 verschickt.

Die bislang registrierten Unternehmen werden damit über die Regelungen für die Zulassung und Durchführung der Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Für die Teilnahme an der Ausschreibung muss der Zulassungsantrag bis zum 9. Februar 2012 bei der DFL vorliegen. Die Entscheidung über die Zulassung liegt anschließend beim Vorstand des Ligaverbandes.