Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung (r.), begrüßt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (l.)
Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung (r.), begrüßt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (l.)

DFL und DFB präsentieren Selbstverpflichtungserklärung für mehr Rechtssicherheit bei VIP-Einladungen

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Berlin - Auf Einladung der DFL Deutsche Fußball Liga, des Deutschen Fußball-Bundes und der Sponsoren-Vereinigung S20 haben heute in Berlin Vertreter aus Politik, Sport und Kultur auf einem Symposium das Thema "Hospitality - Rechtsfragen zur Einladungspraxis bei Sport- und Kulturveranstaltungen" diskutiert.

In Anwesenheit von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich präsentierten DFL und DFB eine Selbstverpflichtungserklärung, die für mehr Rechtssicherheit bei VIP-Einladungen sorgen soll. Im Vorfeld hatte die S20 bereits einen Leitfaden vorgelegt, der konkrete Vorschläge für eine auch nach außen hin nachvollziehbare Einladungspraxis definiert.

"Brauchen klare und verlässliche Regeln"

In der Diskussion wurde deutlich, dass mit Blick auf die bestehende Rechtsunsicherheit für Sponsoren, aber auch insbesondere für Eingeladene, dringender Handlungsbedarf besteht und Grenzen einer erlaubten Sponsoring- und Marketingpraxis festgelegt werden müssen. Mit der Selbstverpflichtungserklärung haben DFL und DFB nun eine Möglichkeit aufgezeigt, die für alle Beteiligten praxistauglich umsetzbar ist.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich: "Mit der Erstellung des S20-Leitfadens 'Hospitality und Strafrecht' und der Selbstverpflichtungserklärung betreten wir Neuland. Es liegen nun zwei Instrumente vor, die eine Orientierung bieten, wo die Eckpunkte einer zulässigen Einladungspraxis liegen. Das Bundesministerium des Innern hat gerne daran mitgewirkt. Ich hoffe, dass dieses Angebot von den Unternehmen rege genutzt wird."

Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung: "Wir brauchen in dieser Frage klare und verlässliche Regeln. Hier geht es um den Veranstaltungsstandort Deutschland insgesamt, aber auch um den Fußball im Speziellen. Die Vermarktung von VIP-Logen und Business-Seats ist ein wesentlicher Finanzierungsbaustein für Proficlubs, die zum Teil immense Investitionskosten in die eigene Stadioninfrastruktur getätigt haben und daher Planbarkeit benötigen. Hospitality-Erlöse tragen zudem erheblich dazu bei, dass die Bundesliga im Vergleich zu anderen europäischen Topligen durchschnittlich die günstigsten Ticketpreise anbieten kann."

"Handelt sich nicht um ein Luxusproblem"

DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach: "Wir haben uns dazu entschlossen, gemeinsam mit der DFL ein klares Bekenntnis abzugeben, dass sich unsere Einladungs-Praxis innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens bewegt. Es wäre ein Jammer, wenn aufgrund einer festzustellenden Verunsicherung bei der Annahme und der Aussprache von Hospitality-Einladungen die mittel- und langfristige Finanzierung unserer einzigartigen deutschen Stadionlandschaft in Gefahr geriete. Daher sehen wir in der Selbstverpflichtung unseren Beitrag, um für ein Mehr an Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen."

Stephan Althoff, Vorstandsvorsitzender der S20: "Wir als S20 begrüßen die von DFB und DFL vorgelegte Selbstverpflichtungserklärung zum Fairplay im Zusammenhang mit Hospitality-Einladungen. Sie ist wie der vom Bundesministerium des Innern, DOSB und S20 erstellte Leitfaden 'Hospitality und Strafrecht' ein weiterer wertvoller Baustein auf dem Weg hin zu einer möglichst sicheren Einladungspraxis. Bei allen Diskussionen darf nicht in Vergessenheit geraten, dass es sich hier nicht um ein Luxusproblem einiger weniger Großsponsoren handelt. Alle Unternehmen, die sich als Sponsoren in Sport und Kultur engagieren und so einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten, verdienen klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen."

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Handhabung von Hospitality-Paketen bei Fußballveranstaltungen