- © © DFL DEUTSCHE FUSSBALL LIGA
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DFL reicht Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Bremen ein

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Frankfurt am Main - Die DFL Deutsche Fußball Liga hat am 25. April 2016 Klage gegen das Land Bremen eingereicht. Die ausführliche Klagebegründung ist am 19. Juli 2016 dem Verwaltungsgericht Bremen zugegangen. Das Vorgehen der DFL richtet sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem Kosten für Polizeieinsätze in Zusammenhang mit dem Bundesligaspiel des SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 in Rechnung gestellt werden. Die DFL hält diesen Bescheid für rechtswidrig.

Die Finanzierung staatlicher Aufgaben, wie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, durch Gebühren, bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Eine solche ist für die Heranziehung der Fußballvereine und -verbände für die Kosten von Einsätzen im Umfeld von Fußballspielen aus Sicht der DFL nicht gegeben. Gewalttätigkeiten in diesem Bereich stellen ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem dar. Ihnen entgegenzutreten, ist den Fußballvereinen und -verbänden ein besonderes Anliegen, was nicht nur in ihrer langjährigen und bewährten Zusammenarbeit mit den Polizei- und Ordnungsbehörden schon weit im Vorfeld der einzelnen Spiele deutlich wird, sondern auch in zahlreichen anderen Maßnahmen im Bereich Prävention und Sicherheit.

Darüber hinaus hält die DFL die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Bremer Vorschrift in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig, weil sie u.a. zu unbestimmt ist und gegen Grundrechte verstößt.