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Christian Seifert ist Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung
Christian Seifert ist Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung

DFL präsentiert Eckpunkte der Ausschreibung audiovisueller Medienrechte

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    Erste Bieterrunde endet am 2. April 2012
    Ausschreibung umfasst zwei Szenarien mit jeweils 19 Rechte-Paketen und sechs Rechtepaketbündeln
    Keine Ausweitung der Anstoßzeiten

Frankfurt - Die DFL Deutsche Fußball Liga erwartet bis zum 2. April 2012 Angebote für die Ausschreibung der nationalen audiovisuellen Medienrechte für die Spielzeiten 2013/14 bis 2016/17. In jedem der beiden Verwertungsszenarien stehen 19 Rechte-Pakete und sechs Rechtepaketbündel für die Verbreitungswege Kabel, Satellit, Terrestrik (Verbreitungsart Broadcast), IPTV (Verbreitungsart Netcast
I) sowie Web- und Mobile-TV (Verbreitungsart Netcast II) zur Auswahl, die wie bisher auf fünf Anstoßzeiten in der Bundesliga und vier in der 2. Bundesliga basieren. Die beiden Szenarien unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Verbreitungsart der frei empfangbaren Zusammenfassung der Samstagsspiele. Die finale Entscheidung der Rechtevergabe soll vor Ende der Saison 2011/12 erfolgen.

"Jetzt sind die Interessenten am Zug"

"Die Voraussetzungen für einen fairen Bieterwettbewerb wurden in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt geschaffen. Das Ausschreibungsverfahren für die kommende Rechteperiode wird nach klaren Spielregeln ablaufen. Jetzt sind die Interessenten am Zug", sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.

Für die Live-Verwertung der Spiele der Bundesliga haben die Bieter neben der Abgabe von Angeboten für einzelne Rechtepakete auch die Möglichkeit, für so genannte Rechtepaketbündel zu bieten. Ein Rechtepaketbündel umfasst entweder alle Rechtepakete einer der Verbreitungsarten Broadcast, Netcast I oder Netcast II (horizontales
Rechtepaketbündel) oder Rechtepakete für alle Verbreitungsarten (vertikales Rechtepaketbündel, womit die in dem Rechtepaket enthaltenen Spiele dann über alle technischen Verbreitungswege verwertet werden könnten).

Die Vorbehaltspreis-Auktion

Im ersten Schritt, der so genannten Vorbehaltspreis-Auktion, wird die DFL für sämtliche Rechtepakete und Rechtepaketbündel in beiden Szenarien Vorbehaltspreise festlegen. Diese werden weder öffentlich noch gegenüber den Interessenten kommuniziert.

Falls in dieser Bieterrunde für ein ausgeschriebenes Rechtepaket oder Rechtepaketbündel exakt ein Angebot abgegeben wird, das den festgelegten Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, nimmt der Ligavorstand das entsprechende Angebot vorbehaltlich der Auswahl des Szenarios an. Wird dagegen auf ein ausgeschriebenes Rechtepaket oder Rechtepaketbündel mehr als ein Angebot abgegeben, das den Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, kommt es zu einer zweiten Bieterrunde. Dies geschieht auch in dem Fall, dass kein abgegebenes Angebot den Vorbehaltspreis erreicht.

Mögliche zweite Bieterrunde

Sofern es zu einer zweiten Bieterrunde kommt, wird die DFL Reservationspreise festlegen, die ebenfalls nicht kommuniziert werden. Sollten Angebote für Rechtepakete oder Rechtepaketbündel abgegeben werden, die diese Reservationspreise übersteigen, ist für die Vergabe zunächst die Höhe der Angebote maßgeblich. Das höchste Angebot wird vorbehaltlich der Auswahl des Szenarios angenommen, wenn das zweithöchste Angebot für dasselbe Rechtepaket oder Rechtepaketbündel mehr als 20 Prozent geringer ist. Wenn die Differenz zwischen den Angeboten weniger als 20 Prozent beträgt, liegt die Entscheidung über die Annahme im Ermessen des Ligavorstands. Ausschlaggebend sind dann festgelegte Kriterien wie beispielsweise die technische Reichweite des Medienangebots, das Sendekonzept, redaktionelles Knowhow oder das Zusammenspiel der Rechtepakte im Markt.

Anschließend wird der Ligavorstand über die Auswahl des Szenarios entscheiden. Hierbei findet die "20-Prozent-Regel" ebenso wie die genannten Kriterien erneut Anwendung.

Die Genehmigung der Rechtevergabe obliegt im Anschluss an die Entscheidung des Ligavorstands der Mitgliederversammlung der 36 Vereine und Kapitalgesellschaften.

Beschluss des Bundeskartellamts als Download

Zudem hat das Bundeskartellamt seinen Beschluss bezüglich der Zulässigkeit der Zentralvermarktung audiovisueller Verwertungsrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2013/2014 veröffentlicht.

Download:

Beschluss des Bundeskartellamts (PDF, 349 KB)