19.04. 18:30
20.04. 13:30
20.04. 13:30
20.04. 13:30
20.04. 13:30
20.04. 16:30
21.04. 13:30
21.04. 15:30
21.04. 17:30

DFB und DFL verlängern Grundlagenvertrag bis 2023

xwhatsappmailcopy-link

Frankfurt am Main - Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat sich auf seiner heutigen Sitzung in Frankfurt am Main einstimmig für eine vorzeitige Verlängerung des Grundlagenvertrages zwischen dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga bis zum 30. Juni 2023 ausgesprochen. DFB-Präsident Reinhard Grindel und DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball unterzeichneten gemeinsam den Vertrag, der unter dem Vorbehalt der Zustimmung des DFL-Präsidiums und der Genehmigung durch den DFB-Bundestag am 4. November 2016 in Erfurt steht.

Grundlagenvertrag regelt wechselseitige Rechten und Pflichten

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: “Wir haben in den vergangenen Monaten sehr intensiv, dabei aber immer fair und vertrauensvoll verhandelt. Ich freue mich, dass wir auf dem Bundestag in Erfurt den Delegierten einen Grundlagenvertrag vorlegen können, der die Einheit des Fußballs unterstreicht und das beispielhafte Miteinander von Amateur- und Profibereich fortsetzt. Mit dem neuen Vertrag ist sichergestellt, dass wir in den kommenden Jahren vor allem an der Basis die Herausforderungen zum Wohl des deutschen Fußballs gemeinsam angehen können.”

Dr. Reinhard Rauball: “Das funktionierende Zusammenspiel von Profis und Amateuren ist ein Alleinstellungsmerkmal in Europa, das den deutschen Fußball trotz Interessenunterschieden an der einen oder anderen Stelle auch künftig auszeichnen soll. Vor diesem Hintergrund ist es ein wichtiger Schritt, dass der Grundlagenvertrag einstimmig im DFB-Präsidium verabschiedet werden konnte. Um die kommenden Aufgaben erfolgreich anzugehen, gibt es nun weiterhin eine gemeinsame Basis im Sinne von Kontinuität und Verlässlichkeit.”

Der Grundlagenvertrag regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie die Zahlungsflüsse zwischen DFB und DFL und wird auch in der neuen Laufzeit in seiner bestehenden Grundkonstruktion beibehalten. Die wesentliche Änderung betrifft Paragraph 8, der die Leistungen an den gemeinnützigen Fußball regelt. DFB und DFL werden den vorwiegend ehrenamtlich geführten Amateurfußball in Zukunft noch stärker als bisher unterstützen.

Der DFB gibt weiter 5 Millionen Euro jährlich an die Landesverbände zur Stärkung ihrer finanziellen Grundlage und Entlastung der Vereine. Daneben werden außerhalb des Grundlagenvertrages zusätzliche 3 Millionen Euro jährlich für bessere Rahmenbedingungen der Arbeit an der Basis fließen. Die DFL wird neben den bestehenden Leistungen 2,5 Millionen Euro jährlich zweckgebunden für konkrete Projekte im Rahmen des Masterplans Amateurfußball bereitstellen.

Bei den Zahlungsflüssen zwischen DFB und DFL bleibt es beim bestehenden Grundprinzip. Dabei verzichtet die Liga im neuen Vertrag auf eine stärkere Partizipation an den gestiegenen Einnahmen aus der Vermarktung der Nationalmannschaft, während der DFB im Gegenzug darauf verzichtet, mehr als bisher an den gestiegenen Medienerlösen der Liga zu partizipieren.

Grundsätzlich wird dem DFB die Verwertung von Persönlichkeitsrechten der Nationalspieler, die durch eine Marketingrichtlinie umgesetzt wird, weiter eingeräumt. Die Liga partizipiert daher wie bislang an den Einnahmen aus der Vermarktung der Nationalmannschaft. Daneben leistet der DFB Abstellungszahlungen für die A-Nationalspieler an die Vereine. Von den Überschüssen des DFB aus Welt- und Europameisterschaften bekommt die Liga wie bisher 50 Prozent. Im Gegenzug ist der DFB bzw. sind die Landesverbände an den Einnahmen aus Medienrechten und Ticketeinnahmen der Liga beteiligt. Daneben leistet die DFL Abgaben für die Inanspruchnahme von Schiedsrichterleistungen, DFB-Sportgerichtsbarkeit und die Durchführung von Anti-Doping-Maßnahmen.

Herausgestellt wird auch im neuen Grundlagenvertrag die Förderung der sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben des Fußballs. DFB und DFL engagieren sich hier auch künftig auf vielfältige Weise. Die wirtschaftliche Basis dafür ist das alle zwei Jahre stattfindende Benefiz-Länderspiel. Die Vereine stellen dafür auch nach Maßgabe des neuen Grundlagenvertrages die Nationalspieler ab, der Erlös kommt weiterhin den Stiftungen des DFB und der Bundesliga-Stiftung zugute.