Das Verfahren gegen Andreas Ibertsberger (r.) und Christoph Janker (l.) wurde vorerst eingestellt
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DFB-Sportgericht verhandelt Montag Dopingfall Hoffenheim

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am kommenden Montag ab 11 Uhr in der DFB-Zentrale in Frankfurt mündlich die Sportstrafsachen gegen den Bundesligisten 1899 Hoffenheim und dessen Dopingbeauftragten Peter Geigle sowie den Einspruch von Borussia Mönchengladbach gegen die Wertung des Bundesliga-Heimspiels gegen Hoffenheim (1:1) am 7. Februar 2009.

Die Verhandlung leitet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Der DFB-Kontrollausschuss hat 1899 Hoffenheim wegen eines Verstoßes gegen § 7 Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit § 7 Nr. 1. i) und Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 44 der Satzung des DFB vor dem DFB-Sportgericht angeklagt. Gegen den Dopingbeauftragten Peter Geigle wurde wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 5 Nr. 6., Abs. 1 der Anti-Doping-Richtlinien Anklage erhoben.