Per Mertesacker (M.) kommt erst am 10. Spieltag wieder zum Einsatz
Per Mertesacker (M.) kommt erst am 10. Spieltag wieder zum Einsatz

DFB bestätigt Sperre für Mertesacker

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung in Frankfurt die bereits im vorangegangenen Einzelrichter-Urteil verhängte Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen wegen unsportlichen Verhaltens gegen Per Mertesacker vom Bundesligisten Werder Bremen bestätigt.

Das Gremium unter Vorsitz von Hans E. Lorenz folgte dabei auch dem vom stellvertretenden Kontrollausschuss-Vorsitzenden Norbert Weise beantragten Strafmaß.

"klassische Notbremese"

"Nach ständiger Rechtssprechung des DFB-Sportgerichts ist in Fällen einer klassischen Notbremsen-Situation, also der Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg, eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen auszusprechen. Darüber ist die Sperre nach ständiger Rechtssprechung des Sportgerichts um ein Spiel zu erhöhen, da der Spieler bereits in der Vorsaison wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperrstrafe belegt werden musste. Im Sinne der Wettbewerbsgerechtigkeit sind wir verpflichtet, eine einheitliche Linie zu halten", erläuterte Hans E. Lorenz das Strafmaß.

Per Mertesacker war am vergangenen Samstag in der 63. Minute des Bremer Bundesliga-Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim nach einer Notbremse gegen Vedad Ibisevic von Schiedsrichter Günter Perl aus München des Feldes verwiesen worden.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.