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In der Champions League durfte er spielen: BVB-Torjäger Robert Lewandowski (r.)
In der Champions League durfte er spielen: BVB-Torjäger Robert Lewandowski (r.)

BVB geht wegen Lewandowski in die Berufung

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Dortmund - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag, 1. März 2013, ab 10:30 Uhr in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich die Berufung des Stürmers Robert Lewandowski vom Bundesligisten Borussia Dortmund gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 19. Februar. Geleitet wird die Sitzung von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte in mündlicher Verhandlung Lewandowskis Sperre für drei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 12. Februar und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Der Dortmunder Angreifer war in der 31. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels gegen den Hamburger SV am 9. Februar 2013 von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen worden. In Frankfurt saß der Pole bereits das erste Spiel seiner Sperre ab.