Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung
Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung

Bundesliga: Vorerst keine Geltendmachung des Spielplanschutzes bei neuem Glücksspielstaatsvertrag

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Frankfurt/Main - Die DFL Deutsche Fußball Liga begrüßt die Grundsatzentscheidung für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich die Praxistauglichkeit des neuen Konzessionsmodells erst noch erweisen muss.

Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend.

Ausnahme in Schleswig-Holstein

"Der Erfolg des neuen Glückspielstaatsvertrages wird maßgeblich von seiner Marktfähigkeit abhängen. Diese ist entscheidend für eine Kanalisierung des Marktes in die legalen, kontrollierten Angebote. Ausschlaggebende Faktoren werden dabei die Ausgestaltung der künftigen Wettangebote und die Werbemöglichkeiten der konzessionierten Anbieter sein. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Optimierungsbedarf.

Auch wenn Schleswig-Holstein die begründeten Belange des Sports noch besser berücksichtigt, bewegen sich die Bundesländer nun aber grundsätzlich in die richtige Richtung. Deshalb macht die Bundesliga den rechtlichen Schutz der Spielpläne vorerst nicht geltend", sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.

Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich gestern in Berlin die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Vor einer möglichen Ratifizierung durch die Länderparlamente bedarf es allerdings noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission, welche in den kommenden Wochen erwartet wird. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland den Kompromiss nicht unterzeichnet. Stattdessen ist dort bereits ein Gesetz verabschiedet worden, das von den meisten Marktteilnehmern akzeptiert wird und zudem von der Europäischen Kommission bereits als europarechtskonform bewertet wurde.