Torhüter Wolfgang Fahrian war einer der beschuldigten Hertha-Spieler
Torhüter Wolfgang Fahrian war einer der beschuldigten Hertha-Spieler

1964/65: Zwangsabstieg war Herthas Tiefpunkt

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Es ist das "schwarze Jahr" in der Vereinsgeschichte von Hertha BSC Berlin: Am Ende der Saison 1964/65 wurde der Traditionsclub wegen Verstoßes gegen das Vertragsstatut des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in die Regionalliga zurückgestuft.

Spieler wie Jürgen Sundermann, Wolfgang Fahrian und Willibert Kremer konnten nur mit unerlaubten Handgeldern an die Spree gelockt werden. Kurios daran: Hertha musste dafür bitter bezahlen, löste aber gleichzeitig ein Umdenken beim DFB hin zu freien Gehältern aus.

Spieler-Gehälter festgeschrieben

"Die hohen Handgelder waren damals in der Bundesliga üblich. Nur ich habe zugegeben, dass ich etwas erhalten habe", erinnert sich der damalige Nationalkeeper Wolfgang Fahrian. Der heutige Spielerberater soll mehr als die erlaubten 10.000 Mark Handgeld erhalten haben: "Das Profitum im Sport mit freien Geldern war nicht mehr aufzuhalten. Wir waren irgendwie der Zeit voraus."

Das Gehalt für die Spieler der Bundesliga-Gründerzeit war in einem Statut festgelegt. Das Grundsalär bewegte sich zwischen 250 und 1.200 Mark. Leistungsprämien durften pro Spiel nicht höher als 250 Mark sein. Fahrian: "Es war viel mehr Geld im Umlauf, doch nur in Berlin ist es aufgeflogen."

Die Mauer war im Weg

DFB-Kontrollausschuss-Chef Hubert Claeßen deckte den Verstoß auf. "Er stellte dann einen Fehlbetrag von 192.000 Mark fest. Es wurden von uns in den Jahren 1963 und 1964 Summen für die Spieler Rühl, Fahrian, Klimaschefski und Sundermann gezahlt, die in den Bilanzen nicht erkennbar waren", erinnerte sich Herthas damaliger Schatzmeister Günter Herzog.

Berlin war zu jener Zeit kein populäres Pflaster für Top-Fußballer. Die Insellage der Mauer-Stadt schreckte viele ab, die Stadt konnte aus dem eigenen Umland keine Talente rekrutieren.

Zwangsabstieg als Konsequenz

Nur dank unerlaubter Deals, so dachte man, sei man zu den finanzstarken Clubs aus dem Westen konkurrenzfähig. "Ich darf hier im Interesse des Vereins nicht alles sagen, würde ich es tun, würde Hertha BSC nicht mehr bestehen", hatte Herzog auf der legendären Hauptversammlung des Vereins am 15. Februar 1965 erklärt und damit den DFB-Kontrollausschuss hellhörig gemacht.

Am 18. Mai 1965 wurde das Urteil gesprochen. Die beiden Letztplatzierten des 16-er Feldes der Bundesliga, Schalke 04 und der Karlsruher SC, blieben drin. Die sportlich qualifizierten Aufsteiger FC Bayern München und Borussia Mönchengladbach durften genauso hoch wie Tasmania 1900 Berlin, die Berlin in der Bundesliga vertreten sollten.