Seien Sie dabei, wenn am 25. Spieltag in der Commerzbank-Arena Eintracht Frankfurt und der SC Paderborn gegeneinander spielen
Seien Sie dabei, wenn am 25. Spieltag in der Commerzbank-Arena Eintracht Frankfurt und der SC Paderborn gegeneinander spielen

Gewinnen Sie Tickets für Frankfurt - Paderborn

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Seien Sie dabei, wenn Eintracht Frankfurt und SC Paderborn am Samstag, 14. März, um 15:30 Uhr in der Frankfurter Commerzbank-Arena gegeneinander spielen. Wie? Schicken Sie uns bei Twitter ein Selfie von sich im Trikot der Eintracht oder des SCP!

Teilnahmebedingungen

bundesliga.de verlost zwei Eintrittskarten zu diesem spannenden Bundesliga-Duell.

So einfach geht es:

Machen Sie ein Selfie im Trikot der Eintracht oder des SCP. Twittern Sie das Foto bis Mittwoch, 11. März, 15:00 Uhr mit dem Hashtag #SGESCPTickets an @bundesliga_de. Unter allen Tweets werden die zwei Tickets (Gegentribüne, Oberrang) verlost. Die Anreise zu dem Spiel ist im Gewinn nicht inkludiert.

Frankfurt - Alle Details finden sich in den folgenden Teilnahmebedingungen zu dem Gewinnspiel der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH.

1. Gewinnspiel der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Guiollettstraße 44-46, 60325 Frankfurt am Main ("DFL") veranstaltet ein Gewinnspiel. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die der Teilnehmer durch die Zustimmung dieser Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich anerkennt.

2. Teilnahme- und Gewinnberechtigung
Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen, die durch Zustimmung dieser Teilnahmebedingungen ihre Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt haben. Dieses Gewinnspiel findet bis zum 11. März 2015, 15:00 Uhr, statt. Die Teilnahme ist nur durch das Absenden eines Tweets an @bundesliga_de möglich. Mitarbeiter der DFL sowie verbundener Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Gegenstand, Ablauf und Modus des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel wird als Verlosung unter den Gewinnspielteilnehmern durchgeführt, die ein Tweet mit einem Selfie-Foto an @bundesliga_de geschickt haben. Zu gewinnen gibt es zwei Eintrittskarten zu dem Bundesliga-Spiel Eintracht Frankfurt - SC Paderborn am Samstag den 14. März 2015 um 15.30 Uhr. Die Anreise zu dem Spiel ist im Gewinn nicht inkludiert. Die Tickets werden unter allen Gewinnspielteilnehmern verlost. Die Gewinne sind nicht übertragbar. Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.

4. Gewinnmitteilung
Der Gewinner wird per Tweet benachrichtigt, die Tickets werden ihm per Post zugeschickt.

5. Datenschutz
Die DFL wird die von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) ausschließlich zum Zweck der technischen Administration der Webseite bundesliga.de und zur Abwicklung des Gewinnspiels speichern, verarbeiten und nutzen. Die DFL wird Ihre personenbezogenen Daten weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben. Nur bei Vorliegen Ihrer - jederzeit widerrufbaren - Einwilligung wird die DFL Ihre personenbezogenen Daten nutzen, um Ihnen über die Bereitstellung der Services hinaus Neuigkeiten über die Bundesliga und die DFL zukommen zu lassen. Weiter gelten die allgemeinen Datenschutzbedingungen der DFL. http://www.bundesliga.de/de/datenschutz/

6. Haftung
Eine Haftung der DFL im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels gleich aus welchem Rechtsgrund besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die DFL für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die DFL bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist, insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der DFL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen, die die DFL bei der Durchführung des Gewinnspiels einsetzt oder beauftragt.

7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.