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In der Geschichte des Lizenzierungsverfahren gab es bislang 18 Lizenzverweigerungen und einen Lizenzentzug
In der Geschichte des Lizenzierungsverfahren gab es bislang 18 Lizenzverweigerungen und einen Lizenzentzug

So funktioniert das DFL-Lizenzierungsverfahren

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Köln - Jedes Jahr, wenn sich die Bundesliga und 2. Bundesliga im Saison-Endspurt befinden, werden auch auf administrativer Ebene die Weichen für die nächste Spielzeit gestellt. In der zweiten April-Hälfte trifft die DFL-Geschäftsführung die erste Entscheidung im Lizenzierungsverfahren. bundesliga.de erklärt, was genau eine Lizenz ist und wie das Verfahren der Lizenzverteilung abläuft.

Prozedere mit Vorbildcharakter

Eine Lizenz ist die Voraussetzung für einen Club, am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga teilzunehmen. Sie wird immer nur für ein Spieljahr erteilt. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit Ablauf der jeweiligen Saison und muss für das Folgejahr wieder neu beantragt werden. Das Lizenzierungsverfahren dient dazu, den Liga-Spielbetrieb für die jeweils kommende Spielzeit, wie auch längerfristig, zu sichern, zuverlässig planen und durchführen zu können, die Stabilität sowie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Lizenznehmer - auch für andere nationale und internationale Wettbewerbe - zu gewährleisten. Es soll die Integrität des Wettbewerbs erhöhen, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit ausbauen und Managementstrukturen fördern.

Das Lizenzierungsverfahren der Bundesligen gilt weltweit als vorbildlich. Werner Möglich, DFL-Direktor Lizenzierung, erklärt die Vorzüge des deutschen Modells: "Ein Verdienst des Lizenzierungsverfahrens ist beispielsweise, dass noch kein Bundesligist innerhalb einer laufenden Saison aus finanziellen Gründen den Spielbetrieb einstellen musste. Ein weiterer ist die Aufnahme von Nachwuchsleistungszentren in das Lizenzierungsverfahren, wovon Clubs und Nationalmannschaft gleichermaßen profitieren. Die Bundesliga steht wirtschaftlich im Vergleich zu anderen Ligen sehr gut da. Dies ist ein Erfolg des Lizenzierungsverfahrens, aber auch ein Ergebnis des maßvollen Wirtschaftens in den Clubs."

Die Frist für die Einreichung der Unterlagen endet für Clubs der 3. Liga am 1. März, für Clubs aus den Lizenzligen am 15. März. Ein Lizenzmanager prüft die Anträge auf Vollständigkeit und klärt eventuelle Unklarheiten mit den jeweiligen Clubs. Liegen die wichtigsten Unterlagen nicht fristgerecht vor, nimmt der Club nicht am Lizenzierungsverfahren teil. Die eingereichten Unterlagen werden nach sportlichen, rechtlichen, administrativen und personellen, infrastrukturellen und sicherheitstechnischen, medientechnischen und finanziellen Kriterien aufgeteilt und von Experten beurteilt.

Lizenzerteilung mit Auflagen oder Bedingungen möglich

Die Lizenzmanager erstellen eine Entscheidungsvorlage für die Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH. Darin werden die Ergebnisse der Überprüfungen der jeweiligen Bewerber dargestellt. Die Geschäftsführung entscheidet nach sorgfältiger Prüfung der Vorlagen über die Erteilung oder Verweigerung der Lizenz. Eine erteilte Lizenz kann mit Auflagen oder Bedingungen verknüpft sein. Eine Bedingung ist mit einer Frist verbunden. Sollte die Bedingung bis zum Ende der Frist vom Bewerber nicht erfüllt werden, erhält er keine Lizenz. Wird eine Lizenz mit Auflagen erteilt, ist die Spielgenehmigung für Bundesliga und 2. Bundesliga gewährleistet. Der Club muss die erteilten Auflagen allerdings während der Saison erfüllen, ansonsten wird er mit Sanktionen wie Geldstrafen oder Punktabzügen belegt.

Jeder Club kann innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen und kann innerhalb dieser Ausschlussfrist neue Tatsachen vortragen, die anschließend erneut geprüft werden. In letzter Instanz kann ein Bewerber eine Beschwerde beim Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes einlegen. Der Lizenzierungsausschuss entscheidet Ende Mai - nach Anhörung des Bewerbers und der DFL - endgültig und stellt die Entscheidung dem Bewerber zu.

Bislang gab es 18 Lizenzverweigerungen

In der Geschichte der Bundesliga und 2. Bundesliga gab es bisher 18 Lizenzverweigerungen sowie einen Lizenzentzug. Die häufigsten Gründe für die Verweigerung oder Nicht-Erteilung der Lizenz waren Verletzungen von Lizenzbedingungen oder das Versäumen einer Ausschlussfrist. Auch unvollständige oder unrichtige Unterlagen, die die finanzielle Situation des Bewerbers schönen sollten, führten bereits zu Lizenzverweigerungen.

Seit der ersten Bundesliga-Saison 1963/64 hat sich das Lizenzierungsverfahren stetig weiterentwickelt. 74 Bewerber aus den fünf Oberligen beantragten damals die Lizenz für die neugeschaffene Bundesliga. Die 16 Gründungsmitglieder wurden vor allem nach sportlichen und regionalen Gesichtspunkten ausgewählt.

Florian Reinecke