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Andreas Rettig, Vorsitzender der Kommission Leistungszentren
Andreas Rettig, Vorsitzender der Kommission Leistungszentren

Regeln zum Schutz junger Spieler und von Leistungszentren vereinbart

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Frankfurt - Unter der Federführung der "Kommission Leistungszentren" des Ligaverbandes verständigten sich die Vereine und Kapitalgesellschaften einstimmig auf einheitliche Regelungen.

Feste Sätze für Ausbildungsentschädigungen

Der Betrieb eines Leistungszentrums ist seit zehn Jahren Lizenzierungsvoraussetzung im deutschen Profi-Fußball, zuletzt investierten die Clubs in diesem Bereich mehr als 90 Millionen Euro pro Saison. Darüber hinaus betreiben zwölf Vereine der 3. Liga und der Regionalligen ein Leistungszentrum.



Ab Januar 2013 sind Vereinswechsel von Spielern in den Altersgruppen U16 bis U19 zum Beispiel nur noch in Verbindung mit einem Fördervertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr möglich. Außerdem gelten ab diesem Zeitpunkt feste Sätze als Ausbildungsentschädigung für den abgebenden Verein. Diese richten sich nach der im Rahmen der Zertifizierung der Leistungszentren verliehenen Sterne und der Anzahl der vollen Spielzeiten, die der Jugendspieler für den Club aktiv war.

Bei Spielern der Altersklassen U12 bis U15 gelten einheitliche Ausbildungsentschädigungen ohne Bezug auf die Anzahl der Sterne des Leistungszentrums. Darüber hinaus soll die Vereinbarung auch die Persönlichkeitsentwicklung von Nachwuchsspielern schützen. So sollten Spieler erst ab der Altersstufe U16 in Internate aufgenommen werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn das Leistungszentrum an eine vom DFB zertifizierte Eliteschule angeschlossen ist und der Spieler dort aufgenommen werden kann.

"Ziel ist ganzheitliche Entwicklung der Talente"



"Unser Ziel ist eine ganzheitliche und dadurch optimierte Entwicklung der Talente. Der Schlüssel hierfür ist ein gut funktionierendes Verbundsystem von Schule, Verein und Verband" sagt Ulf Schott, Direktor beim DFB. Darüber hinaus stärkte die Kommission Leistungszentren die Rolle des familiären Umfeldes, indem bei Gesprächen über mögliche Vereinswechsel keine Dritten anwesend sein sollten.

"Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für die Weiter-Entwicklung der erfolgreichen Nachwuchsarbeit in den Leistungszentren des deutschen Profi-Fußballs. Die Clubs, die schon jetzt beträchtliche Summe in die Ausbildung der Stars von morgen investieren, sorgen mit dieser Regelung für mehr Transparenz und klare Maßstäbe im Umgang mit Talenten. Davon profitieren sowohl Clubs als auch junge Spieler, die sich noch mitten in der Persönlichkeitsentwicklung befinden, aber mit Blick auf die weitere Karriere eine wesentliche Grundlage für eine weiterhin erfolgreiche Bundesliga bilden sollen.", sagt Andreas Rettig, als Vorsitzender der Kommission Leistungszentren.

Insgesamt haben Vereine der ersten vier Ligen in Deutschland die Vereinbarung zum Schutz von Talenten und Leistungszentren unterzeichnet.