"Der Bremer Alleingang ist mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar", sagt Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball
"Der Bremer Alleingang ist mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar", sagt Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball

Ligaverband wird gegen Bremer Beschluss alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen

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    Unverständnis mit Blick auf Entscheidung zur Bezahlung von Polizei-Einsätzen

    Liga-Präsident Dr. Rauball: Vorgehen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar

    Lösungsorientierter Dialog zwischen Innenministerkonferenz und deutschem Sport wird ignoriert

Mit großem Unverständnis hat der Ligaverband der 36 deutschen Profi-Clubs die Entscheidung des Bremer Senats zur Bezahlung von Polizei-Einsätzen zur Kenntnis genommen. Trotz öffentlicher Mahnungen führender Bundes- und Landespolitiker in den letzten Tagen sowie zahlreicher Dialog-Angebote des Fußballs hat sich die Landesregierung des Stadtstaates für einen verfassungsrechtlich unhaltbaren Weg entschieden. Sollte der vorgelegte Entwurf von der Bremer Bürgerschaft verabschiedet und umgesetzt werden, wird sich der Ligaverband mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen.

"Der Bremer Alleingang ist mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist unabhängig von der Kassenlage der öffentlichen Haushalte allein Aufgabe des Staates, zumal Fußball-Vereine und -Verbände keinesfalls Verursacher oder Veranlasser von Gewalt sind. Falls Bremen diesen Weg beschreitet, wird der Ligaverband daher in Abstimmung mit dem SV Werder Bremen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen", sagt Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball.

Verfassungsrechtlich ist die gebührenrechtliche Heranziehung eines Einzelnen nur zulässig, wenn er durch eine konkrete öffentliche Leistung einen besonderen Vorteil gegenüber der Allgemeinheit erhält. Dies ist weder beim Ligaverband noch beim SV Werder Bremen der Fall. Denn der Polizeieinsatz dient der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und damit dem Interesse der Allgemeinheit.

"Das Bremer Anliegen kommt einer Blanko-Vollmacht zur willkürlichen Belastung Einzelner gleich. Augenscheinlich geht es nicht in erster Linie darum, Probleme zu lösen, sondern Haushaltslöcher zu stopfen. Die mit der Innenministerkonferenz vereinbarten und zu großen Teilen bereits umgesetzten Maßnahmen des Fußballs zur Prävention und Einzeltäter- Aufklärung werden völlig ignoriert. Offensichtlich wird ein jahrelanger Rechtsstreit in Kauf genommen, ohne die politischen, sportpolitischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu erkennen", erklärt Dr. Rauball: "Im Übrigen ist es Augenwischerei, wenn angeblich nur Ligaverband und DFL für die Bremer Forderung herangezogen werden sollen und nicht der SV Werder als Sympathie-Träger der Stadt. Tatsache ist, dass 96 Prozent der Medienerlöse der DFL nicht bei Ligaverband oder DFL verbleiben."

Der organisierte Sport in Deutschland hatte sich zuletzt in einem gemeinsamen Appell von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB), Deutschem Fußball-Bund (DFB) und Ligaverband gegen das Vorgehen des Bremer Senats gewandt. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maiziere und einige Landesinnenminister haben erst kürzlich ihre Bedenken gegen die Bremer Initiative geäußert. Im Bewusstsein um seine gesellschaftliche Verantwortung hatte der Fußball im Dialog mit der Innenministerkonferenz der Bundesländer (IMK) Kooperationsbereitschaft immer wieder unter Beweis gestellt. Unlängst haben DFB und Liga die Ausgaben für die präventive Fan-Arbeit im Einvernehmen mit den Innenministern auf mehr als zehn Millionen Euro jährlich erhöht. Hinzu kommt, dass die Clubs eigenverantwortlich für die Sicherheit in den Stadien sorgen und dafür jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag investieren. Das gemeinsame Miteinander im Sinne der Sache wurde zudem im Mai dieses Jahres bei einem Treffen von DFB und DFL mit dem IMK-Vorsitzenden Ralf Jäger sowie den Landesinnenministern aus Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern, Boris Pistorius und Lorenz Caffier, noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Der Vorwurf, der Sport würde Gewinne privatisieren und Kosten auf die Gemeinschaft umlegen, ist auch wissenschaftlich nicht haltbar. Laut einer Studie des Instituts für Sportökonomie und Sportmanagement der Deutschen Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2013 liegt der Anteil des Sports am Bruttoinlandsprodukt mit 3,7 Prozent ähnlich hoch wie der Wert des gesamten Versicherungsgewerbes. Rund 1,8 Millionen Menschen haben demnach durch sportbezogene Aktivitäten einen Arbeitsplatz. Die sportbezogenen Einnahmen des Staates sind nach Angaben der Studie knapp fünf Milliarden Euro höher als die sportbezogenen Ausgaben der öffentlichen Hand.

Darüber hinaus ist der gesellschaftliche Wert des Fußballs auch als Gemeinschaftserlebnis unbestritten. Dies wurde gerade bei der Weltmeisterschaft mit den Spielern aus der Bundesliga bzw. Profis, die in den Nachwuchsleitungszentren der Clubs ausgebildet wurden, noch einmal eindrucksvoll unterstrichen.