Ohne Lizenz kein Spektakel: Die DFL legt großen Wert auf die Einhaltung der Lizenzierungsbedingungen
Ohne Lizenz kein Spektakel: Die DFL legt großen Wert auf die Einhaltung der Lizenzierungsbedingungen

Fragen und Antworten zum Lizenzierungsverfahren

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Köln - Bundesliga.de beanwortet die fünf wichtigsten Fragen zum Lizenzierungsverfahren:

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Was ist eine Lizenz?

Eine Lizenz ist die Voraussetzung für einen Club, am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga teilzunehmen. Sie wird immer nur für ein Spieljahr erteilt. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit Ablauf der jeweiligen Saison und muss für das Folgejahr wieder neu beantragt werden. Das Lizenzierungsverfahren dient dazu, den Liga-Spielbetrieb für die jeweils kommende Spielzeit, wie auch längerfristig, zu sichern, zuverlässig planen und durchführen zu können, die Stabilität sowie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Lizenznehmer - auch für andere nationale und internationale Wettbewerbe – zu gewährleisten. Es soll die Integrität des Wettbewerbs erhöhen, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit ausbauen und Managementstrukturen fördern.

Welche Kriterien werden überprüft?

Für die Lizenzerteilung werden folgende Kriterien überprüft: Sportliche, rechtliche, administrative und personelle, infrastrukturelle und sicherheitstechnische, medientechnische und finanzielle Kriterien. Zu allen Punkten müssen die Vereine entsprechende Unterlagen einreichen.

Wer überprüft die Unterlagen der Clubs?

Zunächst überprüft ein Linzenzmanager die Vollständigkeit und klärt eventuelle Unklarheiten mit den jeweiligen Clubs. Die Frist für die Einreichung endet für Clubs der 3. Liga am 1. März, für Clubs aus den Lizenzligen am 15. März. Liegen die wichtigsten Unterlagen nicht fristgerecht vor, nimmt der Club nicht am Lizenzierungsverfahren teil. Die eingereichten Unterlagen werden nach den zu überprüfenden Kriterien aufgeteilt und von Experten beurteilt. Die Lizenzmanager erstellen eine Entscheidungsvorlage für die Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga. Darin werden die Ergebnisse der Überprüfungen der jeweiligen Bewerber dargestellt. Jede Vorlage enthält eine Bewertung an die Geschäftsführung. Diese entscheidet nach sorgfältiger Prüfung der Vorlagen in ihrer Gesamtheit auf die Erteilung der Lizenz, die mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sein kann, oder auf die Verweigerung der Lizenz. Jeder Club kann innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen und kann innerhalb dieser Ausschlussfrist neue Tatsachen vortragen, die anschließend erneut geprüft werden. In letzter Instanz kann ein Bewerber eine Beschwerde beim Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes einlegen. Der Lizenzierungsausschuss entscheidet nach Anhörung des Bewerbers und der DFL endgültig und stellt die Entscheidung dem Bewerber zu.

Was sind Auflagen und was sind Bedingungen?

Die Erteilung der Lizenz kann mit Auflagen und Bedingungen in Bezug auf die geforderten Kriterien verbunden werden. Eine Bedingung ist mit einer Frist verbunden. Sollte die Bedingung bis zum Ende der Frist vom Bewerber nicht erfüllt werden, erhält er keine Lizenz. Wird eine Lizenz mit Auflagen erteilt, ist die Spielgenehmigung für Bundesliga und 2. Bundesliga gewährleistet. Der Club muss die erteilten Auflagen allerdings während der Saison erfüllen, ansonsten wird er mit Sanktionen wie Geldstrafen oder Punktabzügen belegt.

Wann wird entschieden?

Mitte April unterbreiten die Lizenzmanager ihre Empfehlung der Geschäftsführung, die zeitnah entscheidet, ob alle Kriterien erfüllt sind, oder ob Bedingungen an den Bewerber gestellt werden. Sind alle Kriterien erfüllt, wird die Lizenz – mit oder ohne Auflagen – erteilt. Falls Bedingungen gestellt werden, wird die Entscheidung über die Lizenzerteilung bis zum Ende der Frist zur Erfüllung der Bedingung verschoben. Die endgültigen Entscheidungen fällt der Lizenzierungsausschuss Ende Mai.




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