Das Lizenzierungsverfahren: Die Spielerlaubnis der Bundesliga

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Frankfurt - Mitte März bis Mitte Mai in Fußball-Deutschland: Die Clubs kämpfen in Meisterschaft, DFB-Pokal und internationalen Wettbewerben um Titel, Europapokal-Startplätze für die neue Saison, um den Aufstieg oder den Klassenerhalt. Während in der Bundesliga und 2. Bundesliga die heiße Phase der Saison läuft, werden im Hintergrund die Weichen für die neue Spielzeit gestellt.

Vertrag zwischen Ligaverband und Club

bundesliga.de erklärt, was sich hinter den Lizenzen verbirgt, wie das Lizenzierungsverfahren funktioniert und worauf die Clubs achten müssen.

Mitte April fällt die erste Entscheidung

Wer glaubt, bei der Lizenzierung stünde fast ausschließlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine auf dem Prüfstand, täuscht sich. Mit 310 DIN-A4-Seiten gibt die Lizenzierungsordnung der Bundesliga mit ihren 13, teilweise noch in mehrere Bereiche unterteilten Anhängen eine beachtliche Lektüre ab. Darin sind alle sportlichen, finanziellen, rechtlichen, administrativen und personellen, infrastrukturellen sowie medientechnischen Anforderungen festgelegt, die seitens der Clubs erfüllt werden müssen, um eine Lizenz zu erhalten.

Eine Lizenz ist nicht weniger als die zwingend notwendige Teilnahmeberechtigung für den Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga. Sie entsteht durch einen Vertrag zwischen dem Ligaverband und dem Club und gilt grundsätzlich nur für ein Spieljahr. Das Lizenzierungsverfahren der Bundesliga, das sich die Vereine durch ihr Ligastatut (Satzung der DFL Deutsche Fußball Liga) selbst auferlegt haben, sorgt dafür, dass noch nie ein Bundesligist innerhalb einer laufenden Saison aus finanziellen Gründen den Spielbetrieb einstellen musste.

Nicht zuletzt wegen seiner zahlreichen Kriterien ist das Lizenzierungsverfahren der Bundesliga erfolgreich. "Es bringt für die Clubs und die Bundesliga nur Vorteile: Die Clubs sind wirtschaftlich stabil, die Stadien sind in einem sehr guten Zustand, jeder Verein betreibt Nachwuchsförderung, die Medienvertreter finden gute Arbeitsbedingungen vor und die Vereine sind personell und verwaltungstechnisch hervorragend aufgestellt", sagt Werner Möglich, DFL-Direktor Lizenzierung (Interview mit Werner Möglich, DFL-Direktor Lizenzierung).

Die Frist für die Einreichung der Lizenzierungsunterlagen endet für die Clubs jedes Jahr am 15. März um 15:30 Uhr. Fällt dieser Termin - wie es in diesem Jahr der Fall ist - auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Montag. Bei der DFL Deutsche Fußball Liga nehmen ab dann Lizenzmanager, also Experten für die verschiedenen Kriterien, die eingereichten Bewerbungen unter die Lupe. Sie überprüfen diese und erstellen eine Entscheidungsvorlage für die Geschäftsführung der DFL. Diese entscheidet Mitte April in erster Instanz über die Erteilung oder Verweigerung der Lizenz. Die Entscheidung wird allen Clubs zeitgleich zugestellt.

Bei der Vergabe und Verweigerung einer Lizenz spielen Auflagen und Bedingungen eine wichtige Rolle. Bei einer negativ ausgefallenen Liquiditätsberechnung knüpft die DFL die Lizenzerteilung an die Erfüllung von Bedingungen. Sie zwingen den betroffenen Club, bis zu einem festgesetzten Termin Nachbesserungen vorzunehmen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen (Rückblick: Lizenzverweigerungen im deutschen Profifußball). Wird eine Lizenz unter Auflagen erteilt, ist die Spielgenehmigung für Bundesliga und 2. Bundesliga gewährleistet. Der Club muss die Auflagen allerdings während der Saison einhalten, andernfalls kann er mit Sanktionen wie Geldstrafen oder Punktabzügen belegt werden.

Nach der ersten Entscheidung kann jeder Club innerhalb einer Woche Beschwerde gegen den Beschluss erheben, neue Tatsachen vortragen und anschließend erneut von der DFL-Geschäftsführung überprüft werden. Ist der Verein mit der neuen Entscheidung weiterhin nicht einverstanden, kann er eine zweite Beschwerde einlegen, die vom Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes überprüft wird. Dieser entscheidet endgültig über die Vergabe oder Verweigerung der Lizenz. Der Lizenzierungsausschuss ist die letzte Instanz im Verband. Danach besteht nur noch die Möglichkeit, das Ständige Schiedsgericht anzurufen.

Zur Bestätigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Vereine während der Spielzeit bis zum 31. Oktober ihre Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres vorlegen. Diese wird im Lizenzierungsverfahren II überprüft.

Stefan Schinken