Daniel Schwaab (l.) hatte für dieses Foul an Frankfurts Ümit Korkmaz die Rote Karte gesehen
Daniel Schwaab (l.) hatte für dieses Foul an Frankfurts Ümit Korkmaz die Rote Karte gesehen

Bayer legt Berufung ein

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Bayer 04 Leverkusen hat am Montag Berufung beim Bundesgericht des DFB gegen das Urteil des Sportgerichts eingelegt, mit dem in der vergangenen Woche die Sperre für den Leverkusener Profi Daniel Schwaab bestätigt worden war.

Schwaab war am 3. April im Bundesligaspiel bei Eintracht Frankfurt von Schiedsrichter Wolfgang Stark mit einer Roten Karte und anschließend von der DFB-Instanz wegen rohen Spiels mit einer Sperre von drei Spielen bedacht worden. Die endgültige Entscheidung über das Strafmaß obliegt nun dem DFB-Bundesgericht.

Holzhäuser fordert Umdenken

"Wir können die Urteilsbegründung rechtlich zwar nachvollziehen, sind aber der Auffassung, dass in diesem Fall auch das bislang untadelige Verhalten des Spielers berücksichtigt werden sollte", sagte Bayer 04-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser und fuhr fort:

"Daniel Schwaab hat in 26 Saisonspielen lediglich vier Gelbe Karten erhalten - für einen Abwehrspieler auf seiner Position eine bemerkenswerte Leistung. Das Sportgericht hat dies auch erkannt, darf jedoch aufgrund der Statuten nur sportlich tadeliges, nicht aber untadeliges Verhalten in seiner Rechtsprechung berücksichtigen. Dies sollte unserer Meinung nach grundsätzlich, und zwar im Sinne aller fairen Bundesligaspieler, die sich wie Daniel Schwaab vorbildlich verhalten, modifiziert werden."

Bayer-Profi Schwaab hat aufgrund des Feldverweises bereits in den Spielen gegen den FC Bayern München sowie beim VfB Stuttgart ausgesetzt.