Alle Clubs reichen Lizenzierungsunterlagen fristgerecht ein

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Frankfurt/Main - Fristgerecht haben alle 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga ihre Unterlagen für das Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2017/18 bei der DFL eingereicht.

Die Frist zur Abgabe endete am heutigen Mittwoch um 15.30 Uhr. Schon am 1. März 2017 war die Frist zur Abgabe der Unterlagen für Bewerber aus der 3. Liga für eine Lizenz in der 2. Bundesliga abgelaufen. Von dieser Möglichkeit machten 16 Clubs der 3. Liga Gebrauch. Die Erstentscheidungen hinsichtlich der Lizenzerteilung geht den insgesamt 52 Clubs voraussichtlich in der zweiten April-Hälfte zu.

Im Vergleich zum Vorjahr läuft das Lizenzierungsverfahren unverändert ab.

Als satzungsgemäß erste Instanz überprüft die DFL GmbH im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. In diesem Schritt kann die DFL gemäß der Lizenzierungsordnung Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Im Falle von Bedingungen erhält der betreffende Club die Spielberechtigung, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Saisonbeginn bestimmte Vorgaben der DFL erfüllt wurden. Bei Auflagen ist hingegen festgelegt, welche Vorgaben von dem jeweiligen Club nach dem Erhalt der Spielberechtigung während der bevorstehenden Spielzeit eingehalten werden müssen.

Weitere Informationen zum Lizenzierungsverfahren