Frankfurts Friedel Lutz (r.) ging für 175.000 Mark zum TSV 1860 München
Frankfurts Friedel Lutz (r.) ging für 175.000 Mark zum TSV 1860 München

1966/67: Zehn Köppels für einen Allofs

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Im Millionen-Geschäft Fußball übten sich die Gründer der Bundesliga 1963 in vorsichtiger Zurückhaltung. Nicht mehr als 100.000 Mark durfte die Ablösesumme für einen Spieler betragen. Summen, die einem Klub-Manager 40 Jahre später nur noch ein müdes Lächeln entlocken.

Die Transfer-Entschädigungen für Akteure, die den Verein wechseln wollten, stiegen inflationär und weckten die Kreativität der Funktionäre und Spielervermittler.

Schalker Schnäppchen

Schon vor dem ersten Bundesliga-Anpfiff schlugen die Vereinsbosse von Schalke 04 den Herren des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein Schnippchen. Vom Karlsruher SC holten sie Günter Hermann und Hans-Georg Lambert für je 100.000 Mark. Eigentlich legal, doch das Interesse der "Königsblauen" galt eigentlich nur Hermann, für den der KSC 150.000 Mark kassieren wollte. Lambert bekam Schalke als Zugabe.

Als Friedel Lutz 1966 von Frankfurt zu 1860 München wechselte, waren mit Genehmigung des DFB bereits 175.000 Mark fällig. Und schon zwei Jahre später überwies Borussia Mönchengladbach für Horst Köppel 225.000 Mark an den VfB Stuttgart.

Ablösesummen stiegen rasant

Bereits 800.000 Mark zahlte 1973 Bayern München für Jupp Kapellmann an den 1. FC Köln, und die Millionengrenze war durch den Transfer von Roger van Gool 1976 vom FC Brügge an den Rhein endgültig erreicht.

Den Wert von zehn Köppels hatte 1981 Ex-Nationalspieler Klaus Allofs. Der Stürmer wechselte vom rechten Rheinufer von Fortuna Düsseldorf für 2,25 Millionen Mark auf die linke Rheinseite zum 1. FC Köln, der gerade Bernd Schuster für 3,6 Millionen Mark zum FC Barcelona ziehen lassen musste.

Bosman-Urteil als Wendepunkt

Die Spieler wurden zu Marionetten der Clubverantwortlichen, der Begriff des "modernen Sklavenhandels" machte die Runde. Bis schließlich 1995 ein belgischer Profi namens Jean-Marc Bosman beim Europäischen Gerichtshof erfolgreich die "freie Wahl des Arbeitsplatzes" einklagte, wonach die Ablöse für einen Spieler nach Vertragsende angeschafft wurde.

Das Urteil revolutionierte den Fußball und sorgte für ein völliges Umdenken in den Führungsetagen der Clubs. Die Folge: Die Leistungsträger wurden mit langfristigen Verträgen ausgestattet.

Denn, wenn sie schon gehen, dann für eine stattliche Ablösesumme. Nachteil: Die Clubs sparten bei Verpflichtungen nach Vertragsende die Ablösesummen, stattdessen stiegen aber die Gehälter exorbitant.